ERP-Förderkredit Digitalisierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 25 Mio. € sowie Zuschüsse bis max. 200.000 €
  • Für KMU, größere mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe
  • Zur Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50% möglich für Antragsteller; Fast-Track-Prüfung für kleinere Darlehen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit folgenden Merkmalen:
    • mehrheitlich in Privatbesitz
    • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU oder größere mittelständische Unternehmen
    • Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. €
  • gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
  • Einzelunternehmer
  • Angehörige der freien Berufe

(mit Sitz) in Deutschland und im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit sowie einen Zuschuss für Finanzierungen von Betriebsmitteln und Investitionen für Digitalisierungsvorhaben erhalten.

Mitfinanziert werden folgende Vorhaben:

  • Erwerb und Implementierung von Hard- und Software und damit verbundene interne und externe Personalkosten inkl. Beraterkosten
  • Investitionen, die untrennbar mit dem Vorhaben verbunden und oder integriert sind, z.B.:
    • Sicherheitsschrank für die Verwahrung geförderter Notebooks
    • Maschinenanlage im Rahmen einer vollumfänglichen Vernetzung eines Produktionssystems
    • Lagerhalle als ein integraler Bestandteil eines intelligenten Logistiksystems
    • besonders leistungsfähige Chips für KI-Anwendungen

Die Förderung erfolgt in 3 Stufen:

  • Stufe 1 Basisdigitalisierung:
    • Anschaffung notwendiger Hard- und Softwarelösungen für alle Wertschöpfungsbereiche
    • Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
    • Migration auf Cloudtechnologie
  • Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung:
    • Digitale Transformation
    • IT- Sicherheit
    • Mitarbeiterweiterbildung und Wissenstransfer im Unternehmen
  • Stufe 3 HighEnd-Digitalisierung:
    • Große LevelUp-Digitalisierung
    • Einsatz von Zukunftstechnologien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Sie berücksichtigen die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe.
  • Variante ohne Haftungsfreistellung: Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
  • Variante mit Haftungsfreistellung: Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Kredit und Zuschuss
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag:
    • Kredit
      • max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben in der Stufe 1
      • max. 25 Mio. € pro Vorhaben in den Stufen 2 und 3
    • Zuschuss
      • max.  200.000 € (nur in den Stufen 2 und 3)
  • Laufzeiten:
    • 2 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung (bei Krediten zur Finanzierung von Vorhaben auf Stufe 2 oder 3 frühestens nach 3 Jahren)
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • 24 Monate nach Zusage
    • 0,15% monatlich, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

Weitere Vorteile

In der Programmvariante mit Haftungsfreistellung erhalten die durchleitenden Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) eine Haftungsfreistellung von 50%

Die KfW bietet eine beschleunigte Risikoprüfung („Fast Track“) für kleinere Kredite mit Risikoübernahme an.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Beihilfeobergrenzen sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen
  • Unternehmens- oder Beteiligungserwerb in Form von Share Deals
  • Reine Finanzinvestitionen oder Finanzanlagen
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen
  • Vermögensübertragungen
  • Finanzierung von Wohngebäuden
  • Finanzierung von Maßnahmen zur Energieversorgung

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der KfW Bankengruppe, Stand 23.10.2025
  • KfW-Information vom 09.10.2025

Übrigens:

Formulare und Merkblätter

Kontakt

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