ERP-Förderkredit Innovation

  • Zinsgünstige Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 25 Mio. € sowie Zuschüsse bis max. 200.000 €
  • Für KMU, größere mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe
  • Zur Finanzierung von Innovationen
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50% möglich für Antragsteller; Fast-Track-Prüfung für kleinere Darlehen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit folgenden Merkmalen:
    • mehrheitlich in Privatbesitz
    • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU oder größere mittelständische Unternehmen
    • Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. €
  • gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
  • Einzelunternehmer
  • Angehörige der freien Berufe

(mit Sitz) in Deutschland und im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit sowie einen Zuschuss für Finanzierungen im Bereichen Innovation erhalten.

Die Förderung erfolgt in 3 Stufen:

  • Stufe 1 Basisinnovationen:
    • Einfache Produktverbesserungen und Markteinführung von Innovationen
    • Innovative Unternehmen
  • Stufe 2 LevelUp–Innovationen:
    • Entwicklung von Innovationen, die für das Unternehmen neu sind
    • Investitionen in die Umsetzung von im Unternehmen selbst oder im Auftrag entwickelten Innovationen
  • Stufe 3 HighEnd–Innovationen:
    • Große LevelUp-Innovation
    • Entwicklung und/oder Umsetzung von Innovationen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI), die für das Unternehmen neu sind

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Sie berücksichtigen die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe.
  • Bei der Förderung innovativer Unternehmen:
    • Ihr Unternehmen ist in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt mehr als 20% pro Jahr gewachsen.
    • Ihr Unternehmen wird von einem Venture-Capital-Investor oder einem Business Angel unterstützt.
  • Variante ohne Haftungsfreistellung: Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
  • Variante mit Haftungsfreistellung: Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Kredit und Zuschuss
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag:
    • Kredit
      • max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben in der Stufe 1
      • max. 25 Mio. € pro Vorhaben in den Stufen 2 und 3
    • Zuschuss
      • max.  200.000 € (nur in den Stufen 2 und 3)
  • Laufzeiten:
    • 2 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung (bei Krediten zur Finanzierung von Vorhaben auf Stufe 2 oder 3 frühestens nach 3 Jahren)
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • 24 Monate nach Zusage
    • 0,15% monatlich, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

Weitere Vorteile

In der Programmvariante mit Haftungsfreistellung erhalten die durchleitenden Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) eine Haftungsfreistellung von 50%

Die KfW bietet eine beschleunigte Risikoprüfung („Fast Track“) für kleinere Kredite mit Risikoübernahme an.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Beihilfeobergrenzen sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen
  • Unternehmens- oder Beteiligungserwerb in Form von Share Deals
  • reine Finanzinvestitionen oder Finanzanlagen
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen
  • Vermögensübertragungen
  • Finanzierung von Wohngebäuden
  • Ersatz- oder Modernisierungsinvestitionen
  • Maßnahmen zur Energieversorgung ohne eigene Entwicklungsleistung

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der KfW Bankengruppe, Stand 23.10.2025
  • KfW-Information vom 09.10.2025

Übrigens: Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie Strom- und Wärme-/Kältenetze und entsprechende Speicher sowie zur Digitalisierung der Energiewende sind gegebenenfalls im KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard und der Klimaschutzoffensive für Unternehmen (Modul C) förderfähig.

Formulare und Merkblätter

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