Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
für Vorhaben im Inland:
für Vorhaben im EU-Ausland:
Sie können einen Kredit mit Klimazuschüssen für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen nach den Kriterien für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) erhalten.
Die Förderung erfolgt in folgenden Modulen:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.
Insbesondere können Sie für Elektrofahrzeuge die Förderung aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit dem Umweltbonus des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) kombinieren.
Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Grundlage der Förderung:
Übrigens: Für Stromerzeugungsanlagen, für die Sie eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen haben, kommt nur die beihilfefreie Variante in Betracht.
Laut Informationen der KfW können ab dem 01.09.2023 ausschließlich Privatpersonen Förderanträge beim BAFA stellen. Daher entfällt ab diesem Zeitpunkt die Kombinationsmöglichkeit mit dem BAFA-Umweltbonus. Bis zum 30.09.2023 können übergangsweise noch Anträge bei der KfW gestellt werden, die den bis zum 30.08.2023 beantragten Finanzierungsbaustein BAFA-Umweltbonus beinhalten.
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9001
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
Um für Ihren Datenschutz zu sorgen, können Sie sich hier aussuchen, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Entscheiden Sie selbst oder sagen Sie uns einfach, dass Ihnen alle bzw. keine von uns vorgeschlagenen Cookies recht sind.