progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 8 Mio. €
  • Für Kommunen und Zweckverbände, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Körperschaften
  • Fördert Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale Zweckverbände
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50% der Anteile gehören
  • Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Vorhaben planen, das zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen beiträgt.

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, insbesondere
    • im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
    • im Bereich Gebäudetechnik
    • im Bereich Gebäudesystemtechnik
    • Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung
    • Umfeldmaßnahmen
  • investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, insbesondere
    • die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
    • die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
    • der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
    • die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
    • der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen
    • der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
    • die Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems
  • nicht investive Vorhaben, die im Zusammenhang mit einem investiven Vorhaben stehen:
    • Erstellung von Energiekonzepten
    • Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben
    • Erfahrungsaustausch mit Nachbarregionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
  • Im Fall einer Förderung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 handelt es sich um die energetische Sanierung folgender Gebäude in Nordrhein-Westfalen:
    • kulturelle Einrichtungen
    • Bibliotheken und Büchereien
    • Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude
    • Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen ausgelegt sind
    • Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen ausgelegt sind
    • Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
    • Pflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands Hilfe benötigen
  • Ihre Maßnahme bewirkt eine Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Treibhausgasausstoßes.
  • Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes geht über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinaus und führt nach Umsetzung des Vorhabens zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mind. 50% gegenüber dem Ist-Zustand.
  • Sie erfüllen die Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der zu modernisierenden Bauteile nach Anlage 1 der Richtlinie.
  • Das Gebäude, an dem Sie das zu fördernde Vorhaben durchgeführen, wird noch mind. 10 Jahre zweckentsprechend genutzt.
  • Sie legen ein Energiekonzept vor.
  • Ihr geplantes Vorhaben stellt keine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme dar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • Höchstbetrag: 8 Mio. € je Antrag
    • Bagatellgrenze: 200.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare an die zuständige Bezirksregierung richten.

Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm reichen Sie über das EFRE-Online-Portal ein.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

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