progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 8 Mio. €
Für Kommunen und Zweckverbände, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Körperschaften
Fördert Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale
Zweckverbände
kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts
gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts
gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den
beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen
mehr als 50% der Anteile gehören
Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie ein Vorhaben planen, das zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen beiträgt.
Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:
investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, insbesondere
im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik
im Bereich Gebäudetechnik
im Bereich Gebäudesystemtechnik
Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung
Umfeldmaßnahmen
investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, insbesondere
die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude
Schwimmbadtechnik sowie Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren
der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen
der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude
die Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems
nicht investive Vorhaben, die im Zusammenhang mit einem investiven Vorhaben stehen:
Erstellung von Energiekonzepten
Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben
Erfahrungsaustausch mit Nachbarregionen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Es handelt es sich um die energetische Sanierung folgender Gebäude in Nordrhein-Westfalen:
Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke
kulturelle Einrichtungen
Bibliotheken und Büchereien
Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude
Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen ausgelegt sind
Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen ausgelegt sind
Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen
Pflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands Hilfe benötigen
Weiterbildungseinrichtungen
Wasserrettungsstationen an Seen und Flüssen
Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude
kommunale Verwaltungsgebäude
kommunale Betriebsgebäude
Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
Das Gebäude wird nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt.
Ihre Maßnahme bewirkt eine Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Treibhausgasausstoßes.
Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes geht über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinaus und führt nach Umsetzung des Vorhabens zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mind. 50% gegenüber dem Ist-Zustand.
Sie erfüllen die Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der zu modernisierenden Bauteile nach Anlage 1 der Richtlinie.
Das Gebäude, an dem Sie das zu fördernde Vorhaben durchgeführen, wird noch mind. 10 Jahre zweckentsprechend genutzt.
Sie legen ein Energiekonzept vor.
Ihr geplantes Vorhaben stellt keine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme dar.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben (für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden bis zu 90%)
Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude: bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben (für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden bis zu 50%)
Förderhöhe:
Höchstbetrag: 8 Mio. € je Antrag
Bagatellgrenze: 200.000 €
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Eine Kumulierung mit anderen EU-Mitteln ist nicht zulässig.
Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie können Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen
Antragsformulare an die zuständige
Bezirksregierung richten.
Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm
reichen Sie über das EFRE-Online-Portal ein.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.