Innovative Netztechnologien im Mobilfunk

  • Zuschüsse bis zu 35 Mio. €
  • Für juristische Personen, außeruniversitäre und Ressort-Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Gebietskörperschaften und Zweckverbände, kommunale Unternehmen
  • Fördert Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Anwendungen innovativer Funktechnologien in öffentlichen und privaten Funknetzen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
  • außeruniversitäre und Ressort-Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • kommunale Unternehmen
  • sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft einer Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Anwendungen innovativer Funktechnologien in öffentlichen und privaten Funknetzen.

Folgende Maßnahmen werden als Einzel- und Verbundvorhaben gefördert:

  • Durchführbarkeitsstudien zur Machbarkeit und Entwicklung von Konzepten innovativer Funknetztechnologien
  • Tätigkeiten zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten oder Tätigkeiten zur Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien herbeizuführen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Projekt ist mit einem so hohen technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden, dass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchgeführt würde.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
  • Ihr Vorhaben wurde vor Erlass des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
  • Als Partner eines Verbundprojekts haben Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
  • Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands an Ihrem Projektbeitrag.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • für Durchführbarkeitsstudien: bis zu 8,25 Mio. € pro Studie
    • für Vorhaben, die überwiegend die industrielle Forschung betreffen: bis zu 35 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
    • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung: bis zu 25 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
    • für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU: Bonus möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe können Sie auf der Grundlage von separat veröffentlichten Förderaufrufen Anträge bzw. Projektskizzen beim TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen.

Wichtig: Für Durchführbarkeitsstudien ist das Verfahren einstufig.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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