Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümervon geeignetem Wohnraum sind.
Gefördert wird die Herrichtung von vermietungsfähigen Wohnungen (Instandsetzung und Teilmodernisierung) in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Förderfähig sind Maßnahmen, die
Sonstige Instandsetzungen dürfen den überwiegenden Teil der Kosten aller Maßnahmen ausmachen.
Die Wohnungen müssen in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Wohnungen sind an Schutzsuchende aus der Ukraine oder andere aufzunehmende Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen, die Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 18 WFNG NRW haben, zu vermieten.
Die Wohnungen müssen nach Lage, Größe, Ausstattung und Instandhaltungszustand zur Wohnungsversorgung nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 765) geeignet sein.
Durch die Förderung entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.
Die Förderhöhe ist abhängig von:
Es werden pro Quadratmeter Wohnfläche 60 Prozent der förderfähigen Baukosten und Baunebenkosten gefördert. Die Kosten werden bis zu einer Höhe von maximal 850 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anerkannt.
Die Höhe der Miete ist auf maximal 90 Prozent der Bewilligungsmiete nach Nummer 2.3.2.1 WFB NRW 2023 begrenzt und abhängig von dem Mietniveau der Wohngemeinde.
Mietobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche
Mietniveau | Einkommensgruppe A |
Mietniveau 1 - 3 | 5,40 € |
Mietniveau 4 | 5,85 € |
Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster | 6,39 € |
Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie unter: https://www.nrwbank.de/einkommensgrenzen-wrf
Sie können die Miete jährlich um 1,7% bezogen auf die Bewilligungsmiete erhöhen.
Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 2.3.2 der Wohnraumförderbestimmungen festgelegt.
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine, den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (WFB NRW 2023) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
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