Mobilfunkförderung

  • Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Unternehmen als Standort- oder Mobilfunknetzbetreiber, Verbünde aus Standortbetreibern und/oder Mobilfunknetzbetreibern
  • Finanziert Investitionen zum flächendeckenden Mobilfunkausbau in ländlichen Regionen mit mindestens 4G
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die Mobilfunkstandorte bauen, betreiben und sie Mobilfunknetzbetreibern zur Nutzung überlassen (Standortbetreiber)
  • Mobilfunknetzbetreiber
  • Verbünde aus Standortbetreibern und/oder Mobilfunknetzbetreibern

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen zum flächendeckenden Ausbau in ländlichen Regionen mit Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks mit mindestens 4G.

Mit dem Zuschuss können Sie den Bau, die Erschließung sowie die laufenden Ausgaben für die Bereitstellung zusätzlicher Mobilfunkstandorte in Gebieten finanzieren, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • In Ihrem Projektgebiet besteht keine Versorgung mit einer mobilen Sprach- und mobilen und breitbandigen Datenübertragung (3G oder besser) durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz(„weiße Flecken“).
  • Mindestens 3 Jahre nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens ist weder ein privatwirtschaftlicher Ausbau noch eine eigenwirtschaftliche Aufrüstung bestehender Mobilfunkstandorte zu erwarten
  • In Ihrem Projektgebiet bestehen keine Ausbauverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber.
  • Bei der Versorgung im geförderten Zielgebiet stellen Sie Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s pro Antennensektor sicher und gewährleisten eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max 90% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 99%
  • Förderhöhe: max. bis zur Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können Sie im Rahmen gesonderter Förderaufrufe stellen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und bei der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt