Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Emschergenossenschaft und
  • Lippeverband.

Was wird gefördert?

Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband werden in ihren Aufgaben für die nachhaltige Entwicklung der Wasserwirtschaft unterstützt.

Folgende einzelfallbezogene Maßnahmen können finanziert werden:

  • Beseitigung der offenen Ableitung von Abwasser durch den Bau unterirdischer Kanäle
  • Umgestaltung der Wasserläufe, sodass sie wieder zu einem Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden, in Stadtregionen den Menschen als Erholungs- und Erlebnisräume dienen und Leitstrukturen in der freien Landschaft bilden

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen und Forward-Darlehen
  • Mindestbetrag: 10 Mio. €
  • Höchstbetrag: nicht festgelegt
  • Laufzeiten: 10, 20 oder 30 Jahre
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: in vierteljährlichen Raten
  • Bereitstellungsprovision: keine

Welche Voraussetzungen gelten?

Es sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Die mit den abgerufenen Mitteln finanzierten Investitionen entsprechen zum Zeitpunkt des Abrufs den geltenden Kriterien der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kläranlagen und Pumpwerke

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

    

Wie erfolgt die Antragstellung?

Abrufe können spätestens bis zum 30.11. eines jeden Jahres bei der NRW.BANK eingereicht werden.

Die Belegliste als Nachweis ist spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres bei der NRW.BANK einzureichen.

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland 

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen 

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Kommunal Invest/ NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%