Zukunftsprogramm Kino

  • Zuschüsse bis 40% der förderfähigen Kosten, max. 60.000 € für Kinos mit 1 Saal, 45.000 € pro Leinwand für größere Kinos
  • Für Kinobetreiber in Deutschland
  • Fördert Investitionen von Kinos in Umbau, Ausstattung, Marketing, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Technik
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kinobetreiber in der Bundesrepublik Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Investitionen in ortsfeste Kinos in Deutschland erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Smart Data/Kundenbindung/investive Marketingmaßnahmen
  • Grünes Kino/Nachhaltigkeit/umweltschonende Verfahren
  • Barrierefreiheit im Kino
  • Kassentechnik
  • Projektions- und Tontechnik
  • Bestuhlung und Kinosaal-Ausstattung
  • Ausstattung der Besucherbereiche/Foyer
  • Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie betreiben ein Kino mit bis zu 7 Leinwänden und mit Sitz in einer Gemeinde bis max. 50.000 Einwohnern oder
  • Sie haben innerhalb der letzten 3 Jahre den Kinoprogrammpreis der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), den Kinopreis des Kinematheksverbunds oder einen der im Anhang aufgeführten Kinoprogrammpreise der Länder erhalten oder
  • Sie haben einen Besucheranteil von mindestens 40% für deutsche und europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40% deutscher und anderer europäischer Filme im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre.
  • Ihr ortsfestes Kino wird nachweislich wirtschaftlich betrieben.
  • Sie verwenden den Zuschuss innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung der Förderung.
  • Sie bringen eine Eigenbeteiligung von mindestens 5% Prozent der förderfähigen Kosten auf.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 40% der förderfähigen Kosten, max. 60.000 € für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 € pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln, insbesondere Zuwendungen der Länder und Kommunen und der Filmförderungsanstalt, kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der Filmförderungsanstalt (FFA).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Stand 30.01.2023

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote