Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)

  • Zuschüsse von bis zu 1 Mio. € pro Vorhaben
  • Für Nichtregierungsorganisationen, Behörden, gemeinnützige Unternehmen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen
  • Fördert grenzüberschreitende Projekte, die den Klimaschutz in Europa vorantreiben
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Nichtregierungsorganisationen (NGO)
  • regionale oder lokale Behörden
  • gemeinnützige Unternehmen
  • Universitäten und andere Bildungseinrichtungen

mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte, die grenzüberschreitend den Klimaschutz in Europa vorantreiben.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten finanzieren:

  • klimaneutrale Mobilität
  • Klimapolitik
  • CO2-Entnahme und -Senken
  • Energiewende und klimaneutrale Gebäude
  • sozialgerechter Strukturwandel
  • nachhaltige Wirtschaft

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Projekt trägt zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Stärkung von Energieeffizienz bei und reduziert den CO2-Ausstoß.
  • Ihr Projekt fördert technologischen Fortschritt, den politischen Dialog, soziale Gerechtigkeit im Klimaschutz, aber auch die Klimabildung und nachhaltiges Wirtschaften.
  • Ihr Vorhaben trägt unmittelbar oder mittelbar zu einer Stärkung des Klimaschutzes in der Zielregion bei.
  • Jedes Projekt muss in mindestens zwei förderfähigen Ländern durchgeführt werden.
  • Sie verfügen über ausreichende organisatorische und personelle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.  

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderdauer: max. 29 Monate
  • Förderhöhe: max. 1 Mio. € pro Vorhaben
  • Bagatellgrenze: 120.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Projekte in der Ukraine, Georgien, der Türkei und Moldawien

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Antragstelle ist die Europäische Klimaschutzinitiative.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI), Stand 09/2025

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt