Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Sie können einen Zuschuss erhalten für einen oder mehrere Ladepunkte, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation, um die Schaffung einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland zu verbessern.
Gefördert werden:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Eine kumulierte Förderung in Verbindung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Zur Umsetzung des Programms werden separate Förderaufrufe veröffentlicht. Die Aufrufe informieren Sie über die konkreten Fördermodalitäten, die von der Richtlinie abweichen können.
Sie können Ihren Antrag bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) stellen.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2025
Weiterführende Informationen zu Programm:
Die Länder können durch eigene Landesprogramme zur Förderung von Ladeinfrastruktur das Bundesprogramm ergänzen, soweit sie die Rahmenvorgaben der Bundes-Richtlinie beachten. Die Förderung durch eigene Programme der Länder darf insgesamt 100 Mio. € nicht übersteigen.
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 0 4941 602-555
Fax: 0 4941 602-378
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