Nachhaltige Mobilität - Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) - Forschung, Entwicklung und [...]

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen, bis zu 80% für Gebietskörperschaften und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Gebietskörperschaften, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • Fördert Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr
  • Fördergeber: Bund

Aktuelle Hinweise

Derzeit ist keine Antragstellung möglich. Laut Information des Projektträgers soll die Förderrichtlinie auf Basis der novellierten AGVO angepasst und verlängert werden. Nähere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Gebietskörperschaften
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben

  • zur Demonstration,
  • Innovation und
  • Marktvorbereitung
    • für fahrzeugseitige Technologien und Systeme sowie
    • für die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur

im Bereich Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • In Verbundvorhaben wirken mindestens zwei rechtlich selbstständige Verbundpartner arbeitsteilig zusammen.
  • Sie liefern projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen und beteiligen sich aktiv an der Begleitforschung.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens
    • für Gebietskörperschaften bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Bonus für KMU möglich
    • bei Forschungsvorhaben an Hochschulen zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20%

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe reichen Sie jeweils bis zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. eines Jahres Projektskizzen über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI), ein.

Die inhaltliche Bewertung der Projektskizzen sowie die Koordination des Gesamtprogramms übernimmt die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt