Zuschüsse oder Ausgleichszahlungen von 25% bis 100% der förderfähigen Ausgaben
Für Fischerei-, Aquakultur-, Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, das zuständige Landesamt, Hochschulen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
Fördert Maßnahmen nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Fischereiunternehmen und Neueinsteigerinnen
und Neueinsteiger in diesem Bereich
Aquakulturunternehmen und deren
Zusammenschlüsse sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in
diesem Bereich
Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen
sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich
das für Fischerei und Aquakultur zuständige
Landesamt
Hochschulen und gemeinnützige
wissenschaftliche oder technische Einrichtungen
sonstige Körperschaften des öffentlichen
Rechts (wie Fischereigenossenschaften) – ohne Gemeinden,
Kreise und Wasserverbände – sowie eingetragene Fischereiverbände
und die Stiftung Wasserlauf NRW
Was wird gefördert?
Sie können Zuschüsse erhalten zu Maßnahmen nachhaltiger
Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer
Bioressourcen. Schwerpunkte der Förderung sind
die Erhaltung aquatischer Bioressourcen, im
Einzelnen Maßnahmen
zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei
zur Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur
zur Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des
Klimawandels, insbesondere der Austausch von Motoren zur
Verbesserung der Energieeffizienz
zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserfauna und -flora und
zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands
beziehungsweise eines guten Umweltzustand und
zur Bewirtschaftung, Wiederherstellung und Überwachung von
Natura-2000-Gebieten
und die Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten
sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei-
und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur
Ernährungssicherheit in der Europäischen Union, im Einzelnen
Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur
Vergütung von Umweltdienstleistungen
Anpassung der Aquakultur an den Klimawandel und Erhöhung der
Resilienz
betriebsübergreifende und sektorweite Maßnahmen zur Förderung
der Aquakultur
Förderung von Tierschutz und Tierwohl
Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der
Aquakultur
Verbesserung von Mehrwert, Produktqualität und Nutzung
unerwünschter Fänge in der Verarbeitung und Vermarktung
Innovation in der Verarbeitung und Vermarktung
Gesundheit und Sicherheit in der Verarbeitung und
Vermarktung
Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der
Verarbeitung und Vermarktung
Kommunikation und betriebsübergreifende Information in der
Verarbeitung und Vermarktung
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie haben ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Für eine Förderung von Aquakulturmaßnahmen ist ein Abschluss
zum Fischwirt oder eine vergleichbare Qualifikation
erforderlich.
Beim Neueinstieg müssen Sie für alle Maßnahmen, außer
Qualifikationsmaßnahmen oder Unterstützung der Betriebsgründung,
ergänzende Unterlagen vorlegen, mit denen die Bewilligungsbehörde
die Machbarkeit und die Marktchancen ableiten kann.
Bei Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Aquakultur
entsprechen die von Ihnen angestrebten Resultate den Zielen des
aktuellen nationalen Strategieplans Aquakultur der Bundesrepublik
Deutschland.
Forschungsmaßnahmen führen Sie in Zusammenarbeit mit einer
anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung, wie
dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen, Universitäten oder Fachhochschulen,
durch.
Bei Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbilddung weisen Sie
nach, dass die Ausbildungsstätte und das Ausbildungspersonal für
die Berufsausbildung geeignet sind.
Für den Bootsmotorentausch sind bestimmte technische
Voraussetzungen zu beachten.
Für Bauten und bauliche Anlagen halten Sie eine
Zweckbindungsfrist von 12 Jahren, für Maschinen, technische
Einrichtungen und Geräte von 5 Jahren ein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss oder
Ausgleichszahlung
Förderumfang: 25% bis 100% der förderfähigen
Ausgaben, abhängig von Art und Größe des Antragstellers sowie Art
und Umfang der Maßnahme
Bagatellgrenze: grundsätzlich 2.000 €, für
Umweltdienstleistungen bei der Bewirtschaftung von
(Karpfen-)Warmwasserteichen und für Aal-Besatzmaßnahmen 250 €
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.