Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art der Maßnahme und Antragsteller
  • Für natürliche Personen, Personengesellschaften, Forschungseinrichtungen, Vertragsparteien der Versorgungsverträge
  • Fördert Vorhaben in den Bereichen innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen und Versorgungsforschung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • im Bereich innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen: alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften
  • im Bereich der Versorgungsforschung bei Forschungsvorhaben: universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen
  • im Bereich der Versorgungsforschung bei Evaluationsvorhaben für Verträge nach den §§ 73c und 140a SGB V: die Vertragsparteien der Versorgungsverträge

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben in den Bereichen neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen
  • Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und ein Umsetzungspotenzial aufweisen
  • Vorhaben, die auf eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung abzielen
  • Versorgungsforschung
  • Forschungsvorhaben, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind
  • Evaluationsvorhaben für Verträge nach den §§ 73c und 140a SGB V in der am 22.07.2015 geltenden Fassung
  • Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung und Evaluation von Richtlinien des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Welche Voraussetzungen gelten?

Im Bereich innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei der Antragstellung ist eine Krankenkasse beteiligt.
  • Ihr Vorhaben wird auf geltender Rechtsgrundlage, insbesondere aufgrund von Selektivverträgen, durchgeführt.
  • Ihr Vorhaben wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet/evaluiert.

Im Bereich der Versorgungsforschung müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist für die Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz relevant und zur Behebung von Versorgungsdefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung geeignet.
  • Es weist wissenschaftliche und methodische Qualität auf.
  • Sie verfügen über ausreichende Qualifikation und Vorerfahrungen.
  • Ihr Vorhaben weist ein ausreichendes Verwertungspotenzial und eine angemessene Ressourcen- und Finanzplanung auf.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Art der Maßnahme und vom Antragsteller

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Produktinnovationen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Informationen erteilt auch der Projektträger im DLR (Gesundheitsforschung).

Aktuelle Bekanntmachungen

Derzeit liegen keine aktuellen Bekanntmachungen vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Stand 06/2025

 Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger im DLR

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Gesundheitsforschung

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Tel.: 0 228 3821-1020

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss

Gutenbergstraße 13
10587 Berlin

Tel.: 0 30 275838-0

Weitere Förderangebote

Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit – "EU4Health-Programm" (2021–2027)

Zuschüsse bis zu 60%, in Ausnahmefällen bis zu 80% der förderfähigen Kosten sowie Vergabe öffentlicher Aufträge

Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität - Miteinander durch Innovation (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Gesundheitsforschung (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen