Wer wird gefördert?

  • private und öffentliche Organisationen, die förderfähige Projekte im Bereich der Gesundheit durchführen

Was wird gefördert?

Die Europäische Union unterstützt die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Unionsbürger und zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus.

Gefördert wird die Umsetzung der folgenden prioritärer EU-Gesundheitsinitiativen:

  • Kampf gegen COVID-19
  • europäischer Plan zur Krebsbekämpfung (Europe’s Beating Cancer Plan)
  • Initiative zur Behandlung nicht übertragbarer Krankheiten (Healthier Together – EU Non-communicable Diseases Initiative)
  • Arzneimittelstrategie für Europa zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten
  • Digitalisierung im Bereich Gesundheit und Schaffung eines einheitlichen europäischen Gesundheitsdatenraums
  • neue Dienststelle der Europäischen Kommission HERA (European Health Emergency Response Authority)

Mitfinanziert werden Kosten für Projekte und Programme sowie Betriebskosten.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von jährlichen Arbeitsprogrammen, die die Schwerpunkte und Voraussetzungen der Förderung konkretisieren.
  • Genaue Angaben zum Antragstellerkreis und zu den Voraussetzungen enthalten die jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss; es können auch öffentliche Aufträge vergeben werden
  • Förderumfang: bis zu 60%, in Ausnahmefällen bis zu 80% der förderfähigen Kosten
  • Budget: in den Jahren 2021 bis 2027 insgesamt 5,3 Mrd. €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden. Diese werden im Internet veröffentlicht.

In Deutschland bietet die Nationale Kontaktstelle EU4Health (NKS EU4Health) Unterstützung – auch bei der Antragstellung – für Einrichtungen aus Gesundheit, Wissenschaft und Forschung sowie Kommunen und öffentliche Einrichtungen bis hin zu Nichtregierungsorganisationen und Start-ups.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA)

Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel

Tel.: +32 2 29-91111

Nationale Kontaktstelle EU4Health in Deutschland

Friedrichstraße 149
10117 Berlin

Tel.: 0 30 257679476

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE)

Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel

Hotline 00800 67891011 (Europe Direct)
Tel.: +32 2 2991111 (Zentrale)

Weitere Förderangebote

Gesundheitsforschung (Rahmenprogramm)

Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 1,05 Mio. €