Der Business Angel oder privater Seedinvestor sowie die NRW.BANK übernehmen grundsätzlich die Finanzierung zu gleichen Teilen. Eine Finanzierung durch die NRW.BANK setzt eine marktkonforme Ausgestaltung voraus. Die Gründer(innen) haben einen erkennbaren Eigenbeitrag geleistet.
Der von dem Business Angel und/oder privaten Seedinvestor und der NRW.BANK übernommene Finanzierungsanteil ist in Form einer Bareinlage zu erbringen.
Sofern der erste Finanzierungsbedarf einen Betrag von 500.000 € übersteigt, ist der darüberhinausgehende Betrag allein durch den/die Gesellschafter beziehungsweise Gründer und/oder den Business Angel beziehungsweise weitere Investoren zu finanzieren.
Die NRW.BANK übernimmt in keinem Fall eine Lead Arranger-Funktion.
Der Business Angel kann auch Vertreter mehrerer Privatinvestoren sein. Zwischen NRW.BANK und Privatinvestor wird eine Kooperationsvereinbarung zwecks Vertretungsregelung abgeschlossen.
Sollte eine beihilfefreie Finanzierung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Beteiligung der NRW.BANK unter Gewährung einer De-minimis-Beihilfe möglich.