Wer wird gefördert?

  • Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für die Einführung und Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden (ökologischer Landbau).

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
  • Bagatellgrenze: 500 € pro Jahr

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie ermöglichen den zuständigen Prüfungsorganen jederzeit eine Kontrolle.
  • Die betroffenen Flächen sind landwirtschaftliche Produktionsflächen und liegen in Nordrhein-Westfalen.
  • Im gesamten Betrieb muss für die im Zuwendungsbescheid festgelegte Dauer ökologischer Landbau betrieben werden (ausgenommen sind Bienenhaltung und Aquakultur).
  • Wenn Sie Prämien für Dauergrünland beantragen, halten Sie im jeweiligen Verpflichtungsjahr einen durchschnittlichen Viehbesatz von mindestens 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland ein.
  • Sie halten die einschlägigen Mindestanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln ein.
  • Sie teilen Abweichungen vom Antrag unverzüglich schriftlich mit, insbesondere
    • jede Nutzungsänderung,
    • jede Änderung in der Größe der bewirtschafteten Flächen und
    • jeden Wechsel des Nutzungsberechtigten sowie
    • alle Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Landschaftselemente

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40
48147 Münster

Tel.: 0 251 2376-0

Weitere Förderangebote

Ökologischer Landbau - Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Zuschüsse bis zu 90% der Beratungskosten, max. 35.000 €

Ökologischer Landbau - Biowertschöpfungsketten

Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben zwischen 20.000 und 210.000 €

Ökologischer Landbau - FuE-Vorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer

Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art des Vorhabens

Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge

Zuschüsse bis 60% bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 8000 € für Einzel- und max. 77.000 € für Gemeinschaftsstände