Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge

  • Zuschüsse bis 60% bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 8000 € für Einzel- und max. 77.000 € für Gemeinschaftsstände
  • Für KMU, Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutioen und Gebietskörperschaften
  • Fördert die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
  • Verbände, Vereine, Stiftungen, Institutionen und Gebietskörperschaften, die überregional tätig sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.

Die Förderung umfasst die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen, die nicht ausschließlich auf Bioprodukte ausgerichtet sind.

Neben Einzelständen werden insbesondere Gemeinschaftsstände mit mind. 2 Messe- oder Ausstellungsteilnehmern gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie weisen fundierte Fachkenntnisse über die ökologische landwirtschaftliche Erzeugung sowie über die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer Erzeugnisse nach.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation sowie über ausreichende personelle und materielle Kapazitäten.
  • Sie legen eine genaue Beschreibung und Begründung des Projekts vor.
  • Sie gewährleisten eine durchgängige personelle Besetzung des Einzelstands bzw. bei Gemeinschaftsständen jedes einzelnen Ausstellungsbereichs während der gesamten Messedauer.
  • Die Veranstaltungsdauer beträgt max. 14 Tage.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Einzelstand: max. 8.000 €
    • Gemeinschaftsstand mit 2 bis 10 Teilnehmern: max. 7.000 € je Teilnehmer
    • Gemeinschaftsstand mit mehr als 10 Teilnehmern: insgesamt max. 77.000 €
  • Förderumfang: bis 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Messen mit erwartbaren Besucherzahlen von mehr als 200.000 bis 80%)

Bagatellgrenze: zuwendungsfähige Ausgaben müssen mehr als 2.000 € betragen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte mit dem primären Ziel, die geographischen Herkunftsangaben zu bewerben
  • Projekte, die nicht neutral informieren oder andere Erzeugungs- und Verarbeitungsmethoden sowie die Produktherkunft diskriminieren
  • Projekte, bei denen nicht ausschließlich Produkte ausgestellt und präsentiert werden

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wichtig: Sie müssen den Antrag spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt