Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und
  • öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen

der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) einen Zuschuss erhalten, zu Beratungen und damit verbundenen Schulungen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln erhalten.

Gefördert werden Beratungen zur

  • Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln
  • Erweiterung des Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln.
  • Information über Nachhaltigkeitsaspekte und deren Umsetzung einbezogen werden, z.B. Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen:
    • Vermeidung von weiteren Abfällen
    • Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung
    • Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
    • besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes
    • Treibhausgas-Neutralität
    • Nachhaltigkeitszertifizierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die kostenpflichtige Beratung wird von externen selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt.
  • Ihr Berater verfügt über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige Zuverlässigkeit.
  • Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides hat Ihre Beratung noch nicht begonnen.
  • Sie halten den Inhalt der Beratung sowie wesentliche Ergebnisse in einem Kurzbericht fest.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss, jeweils einmalig für die Umstellungsberatung, die Beratung während der Umstellungsphase und für die Beratung bei Betriebsübernahme
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der AHK grundsätzlich bis zu 80% der Beratungskosten
    • in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, max. 90% der Beratungskosten
  • Förderhöhe: insgesamt mind. 1.500 € und max. 35.000 €
  • Förderdauer: für den Zeitraum einer Beratung von i.d.R. 12 Monaten

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Bio-Zertifizierung nach geltenden Rechtsvorschriften

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag können Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Den Antrag sollten Sie mind. 2 Monate vor Beginn der ersten Beratung einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Tel.: 0 228 6845-2782

Weitere Förderangebote

Ökologischer Landbau

Zuschüsse abhängig von Art und Umfang der Maßnahme

Ökologischer Landbau - Messe- und Ausstellungsbeiträge

Zuschüsse bis 60% bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 8000 € für Einzel- und max. 77.000 € für Gemeinschaftsstände

Ökologischer Landbau - Biowertschöpfungsketten

Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben zwischen 20.000 und 210.000 €

Ökologischer Landbau - FuE-Vorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer

Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art des Vorhabens