Ökologischer Landbau - Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

  • Zuschüsse bis zu 90% der Beratungskosten, max. 35.000 €
  • Für Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV)
  • Fördert Beratungen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und
  • öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen

der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) einen Zuschuss erhalten, zu Beratungen und damit verbundenen Schulungen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln erhalten.

Gefördert werden Beratungen zur

  • Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln
  • Erweiterung des Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln.
  • Information über Nachhaltigkeitsaspekte und deren Umsetzung einbezogen werden, z.B. Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen:
    • Vermeidung von weiteren Abfällen
    • Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung
    • Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
    • besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes
    • Treibhausgas-Neutralität
    • Nachhaltigkeitszertifizierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die kostenpflichtige Beratung wird von externen selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt.
  • Ihr Berater verfügt über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige Zuverlässigkeit.
  • Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides hat Ihre Beratung noch nicht begonnen.
  • Sie halten den Inhalt der Beratung sowie wesentliche Ergebnisse in einem Kurzbericht fest.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss, jeweils einmalig für die Umstellungsberatung, die Beratung während der Umstellungsphase und für die Beratung bei Betriebsübernahme
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der AHK grundsätzlich bis zu 80% der Beratungskosten
    • in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, max. 90% der Beratungskosten
  • Förderhöhe: insgesamt mind. 1.500 € und max. 35.000 €
  • Förderdauer: für den Zeitraum einer Beratung von i.d.R. 12 Monaten

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Bio-Zertifizierung nach geltenden Rechtsvorschriften

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag können Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Den Antrag sollten Sie mind. 2 Monate vor Beginn der ersten Beratung einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt