KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer, Angehörige der freien Berufe, Contractinggeber und Joint Ventures
  • Fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung an Produktionsanlagen und -prozessen gewerblicher Unternehmen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • bei Vorhaben in Deutschland:
    • natürliche Personen
    • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung

mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland

    • Contractinggeber, die Energiedienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • bei Vorhaben im Ausland:
    • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz im Ausland
    • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse erhalten.

Mitfinanziert werden Investitionen z.B. in folgenden Bereichen:

  • energieeffiziente Anlagen und  Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
  • elektrische Antriebe, Pumpen
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung
  • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
  • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • andere betriebliche Maßnahmen Treibhausgaseinsparung

Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung Ihrer Treibhausgaseinsparinvestition können ebenfalls mitfinanziert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erreichen mit der Neuinvestition eine spezifische Treibhausgaseinsparung von mindestens 15% gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage.
  • Sie erreichen mit der Modernisierungsinvestition eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre.
  • Sie reichen bei der Antragstellung Unterlagen ein, die die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme quantifizieren und bestätigen.
  • Die Investitionen sind Teil Ihres 10-Jahresplanes zur Transformation.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • MIndestlaufzeit: 2 Jahre
    • bis zu 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für bis zu 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • Abruf bis zu 12 Monate nach Zusage
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung und zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Anlagen zur Stromerzeugung, die nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • lebenszeitverlängernde Maßnahmen an Gaskraftwerken

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 25.06.2025
  • KfW-Information vom 11.11.2024

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Weitere Förderangebote