Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine
  • Fördert Vorhaben, die technische Entwicklungen sowie Wertschöpfungsaspekte erforschen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Vereine

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben, die parallel zu den technischen Entwicklungen auch Wertschöpfungsaspekte, insbesondere menschliche Bedürfnisse und gesellschaftliche Anforderungen berücksichtigen. Die Förderung ermöglicht und begleitet den Strukturwandel der Wertschöpfung, die Suche nach neuen Geschäftsmodellen und Organisationsformen sowie die Entstehung neuer Marktleistungen. In den Projekten sollen Konzepte, Leistungen, Produkte und Verfahren zunächst prototypisch entwickelt werden. Erfolgreiche Lösungen werden danach allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Gefördert werden interdisziplinäre Verbünde und eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Handlungsfeldern finanzieren:

  • Dynamik von Wertschöpfungssystemen
  • Menschen in der Wertschöpfung
  • Geschäftsmodelle und Nutzenversprechen
  • Ressourcen
  • Soziotechnische und methodische Innovationen
  • Vernetzung und Kollaboration

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Informationen erhalten Sie auch bei dem Projektträger Karlsruhe.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 08/2024
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 10/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt