Breitbandversorgung ländlicher Räume

  • Zuschüsse über 75% des Fehlbetrages bzw. der förderfähigen Kosten des Projekts; max. Projektsumme 2 Mio. €
  • Für Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert die Schaffung von Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten Nordrhein-Westfalens
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Bau einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in den ländlichen Gebieten Nordrhein-Westfalens erhalten.

Mitfinanziert werden:

  • Zuschüsse von Gemeinden oder Kreisen, die private oder kommunale Netzbetreiber dabei unterstützen, in Breitbandinfrastrukturen – Leitungen oder Funk – zu investieren
  • die Verlegung von Leerrohren mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard, die für Breitbandkabel genutzt werden können
  • Planungsarbeiten und Aufwendungen, um die genannten Maßnahmen vorzubereiten oder zu begleiten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie weisen die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung und den ermittelten bzw. prognostizierten Bedarf im zu versorgenden Gebiet nach.
  • Bei Investitionszuschüssen an Netzbetreiber müssen Sie zusätzlich vorlegen:
    • eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des ausgewählten Netzanbieters
    • ein Angebot über die Höhe der Ausgaben auf Vorleistungsebene, die zur Herstellung eines offenen Zugangs einzuplanen sind
    • einen Nachweis, dass Sie den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot ausgewählt haben
  • Sie haben den Netzbetreiber in einem offenen und transparenten Verfahren ausgewählt.
  • Sie investieren in Maßnahmen für Orte bis 10.000 Einwohner.
  • Die Förderung ist beschränkt auf die Gebietskulisse „Ländlicher Raum“.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 75% des festgestellten Fehlbetrages bzw. der förderfähigen Kosten, max. Projektsumme 2 Mio. €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihr Vorhaben durchführen wollen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

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