Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr
Für KMU mit Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Fördert die Teilnahme von KMU an Auslandsmessen
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit
Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte in
Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können als KMU einen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich auf Auslandsmessen präsentieren. Das gilt ggf. auch für die virtuelle Beteiligung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Jahresumsatz darf 50 Mio. €, bei Messen innerhalb der
Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA) 10 Mio. € nicht überschreiten.
Ihr Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich
um ein nordrhein-westfälisches Unternehmen handelt.
In begründeten Fällen können Handwerks- oder andere
Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen im
Ausland – inkl. EU und EFTA – auch eine Einzelförderung
erhalten.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 7.500 € pro Unternehmen und Jahr
Förderturnus: max. dreimal pro Unternehmen
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen
Förderprogrammen kombinieren.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Messen mit offizieller Bundes- und Landesbeteiligung
Messebeteiligungen von Unternehmensberatungen,
Messevertreterinnen und Messevertretern, Kammern, Verbänden und
Clustern
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der elektronischen
Formulare bei der NRW.Global Business GmbH.
Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag
spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens
stellen.