NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen (für Konsortial-, Projekt- und Direktfinanzierungen)
100% Direktkredite und Konsortialfinanzierungen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50%
Für Gebietskörperschaften, Wasser-/Abwasserverbände und Investitionen in Forschung und Lehre im Rahmen von
Direktkrediten, alle anderen Infrastrukturinvestoren im Rahmen von Konsortialfinanzierungen
Finanziert Vorhaben im Bereich der Infrastruktur
Maßgeschneiderte, langfristige Finanzierungen unter Einbeziehung förderpolitischer Aspekte
Eine gut funktionierende Infrastruktur ist eine
Grundvoraussetzung für das wirtschaftliche Wachstum einer
Region.
Zur Unterstützung des Erhalts und des Ausbaus der
Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen bietet die
NRW.BANK direkt oder im Rahmen von Konsortialfinanzierungen
maßgeschneiderte, individuelle
Finanzierungslösungen an.
Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen wird die
NRW.BANK nur auf Einladung eines Kreditinstituts (Konsortialführer)
tätig, sie übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als
wettbewerbsneutraler Partner der Hausbanken. In Teilbereichen steht
die NRW.BANK den Endkreditnehmern auch als direkter
Finanzierungspartner zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Zielgruppen für NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen sind im
Rahmen von direkten Finanzierungen:
Gebietskörperschaften (einschließlich
rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe)
Wasser-/Abwasserverbände
sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen:
alle sonstigen Infrastrukturinvestoren
Was wird gefördert?
Sie erhalten Kredite zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Unternehmens- oder Projektfinanzierungen.
Beispiele sind:
Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung
Soziale Infrastruktur und Bildung
Öffentlich-Private Partnerschaften
Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich
Verwaltungsgebäude von Anbietern öffentlicher Infrastruktur
damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.
Projektfinanzierungen sind eine Spezialform der Cash- Flow-Finanzierung, bei der die künftigen Chancen und Risiken des zu finanzierenden Vorhabens im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.
Finanziert werden Investitionen in neue Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Finanzierung von bestehender Infrastruktur möglich.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Sitz Ihres Unternehmens oder der Investitionsort liegt in
Nordrhein-Westfalen. Im Einzelfall können auch Projekte mit
mittelbarem NRW-Bezug (z.B. durch Zuliefereranteile aus NRW)
finanziert werden.
Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg
erwarten.
Die Gesamtfinanzierung und der Kapitaldienst müssen gesichert
sein.
Wie wird gefördert?
Förderart: direkte Kreditfinanzierung oder
Beteiligung an der Konsortialfinanzierung von
klassischen Darlehen
Betriebsmitteldarlehen
Forfaitierungen
Schuldscheindarlehen
Avalkrediten
Finanzierungsanteil: bis zu 50% der
Gesamtfinanzierung bei Konsortialfinanzierungen
Mindestbetrag: 5 Mio. € Obligoanteil der
NRW.BANK
Konditionen:
direkte Finanzierung: individuell verhandelt
mit der NRW.BANK
Konsortialfinanzierung: individuell verhandelt
mit der Hausbank, die NRW. BANK übernimmt diese Konditionen bei
Einstieg in das Konsortium (pari passu)
Sicherheiten: banküblich
Nachhaltigkeit
Dieverbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein.
Für Konsortialfinanzierungen gelten die Sektorleitlinien der NRW.BANK, welche Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien in treibhausgasintensiven Wirtschaftssektoren formulieren, nicht.
Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Bei einer direkten Finanzierung stellen Sie den Antrag formlos
bei der NRW.BANK.
Bei einer Konsortialfinanzierung stellen Sie den Antrag formlos
bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank).
Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag
frühzeitig stellen.
Weitere Informationen
Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den
Darlehensnehmer haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit der
NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf
das geförderte Projekt hinzuweisen, z.B. im Rahmen eines
Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen
Internetseiten. In diesen Fällen kann die NRW.BANK das
Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls
kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die
Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die
jeweilige Hausbank gegenüber dem Endkreditnehmer offengelegt.
Der Kundenfragebogen S-ESG Nachhaltigkeit findet grundsätzlich Anwendung, wenn das Kreditvolumen bei Unternehmenskunden mind. 1 Mio. € umfasst (bezogen auf den Eigenanteil der NRW.BANK) - Stand 05/2025