Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

  • Zuschüsse abhängig von Art des Projekts und Antragsteller
  • Für natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, KMU
  • Fördert innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren:

  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

Neben diesen Bereichen können Sie auch einen Zuschuss für Projekte mit einer hohen umweltbezogenen Wirkung im Bereich der themenoffenen Förderung erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben grenzt sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik ab und stellt eine Weiterentwicklung dar (Innovation).
  • Ihr Projekt ist für eine breite Anwendung geeignet und lässt sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen (Modellcharakter).
  • Ihr Projekt kann neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließen (Umweltentlastung).
  • Ihr Vorhaben dient der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von der Art des Projekts und dem Antragsteller

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Stand 01/2019

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt