Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Gutscheine
Zuschüsse bis 50% der förderfähigen Kosten, max. 40.000 €
Für KMU aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Fördert die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
Fördergeber: Land NRW
Aktuelle Hinweise
Laut Information des Projektträgers können für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Innovation keine Anträge mehr gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß
KMU-Definition der EU mit Sitz in
Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die innovative
Entwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten,
Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Sie können den Zuschuss als Gutschein in folgenden Varianten
erhalten:
MID-Digitalisierung (umfassender
Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung und
Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren) mit den
Förderschwerpunkten:
Digitale Produkte und Dienstleistungen – Intelligente
Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und
Handel
Digitale Prozesse – Soft- und Hardwarelösungen für smarte
unternehmensinterne Prozesse
MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt-
oder Dienstleistungsinnovationen und innovative
Produktionsverfahren)
MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und
Umsetzung)
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihre Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche
Erfolgsaussichten erkennen.
Ihre Auftragsvergabe erfolgt nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen.
Das auftragnehmende Unternehmen hat seinen Sitz in der EU.
Das auftragnehmende Unternehmen kann nicht zugleich
auftraggebendes Unternehmen in derselben Gutscheinvariante
sein.
Sie vergeben keine Unteraufträge im Rahmen der
Leistungserbringung, auch nicht an freiberuflich
Mitarbeitende.
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin weist in dem
entsprechenden Themengebiet einschlägige Referenzen/Kompetenzen
auf.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe:
MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
MID- Analyse: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
MID-Innovation: bis zu 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)
Förderumfang (für alle 3 Varianten): 50% der erforderlichen Ausgaben
Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate
Wichtig: Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung nicht mit Zuschüssen aus anderen
öffentlichen Förderprogrammen kombinieren.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Vorhaben, die auf den Aufbau, die Entwicklung oder Optimierung
interner Geschäftsprozesse abzielen
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag digital über das Förderportal bei dem Projektträger
Jülich im Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich
Technologische und Regionale Innovationen (TRI).
Das Antragsverfahren wurde ab Februar 2024 auf ein Losverfahren
umgestellt. Die Registrierung für das Losverfahren ist fortlaufend
möglich. Weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Projekts stellen.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Förderbekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) vom 01.08.2024