KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

  • Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU, bei Verbundprojekten auch für große Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Behörden
  • Fördert industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben der Sicherheitsforschung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen
    • Hochschulen
    • Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
    • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen
    • die jeweiligen Anwender

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für technologie- oder anwendungsbezogene industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben der Sicherheitsforschung.

Sie können z.B. folgende Forschungsthemen aufgreifen:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr
  • technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen
  • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Modelle und Organisationskonzepte
  • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2030“ ausgerichtet und hat innovative Sicherheitslösungen zum Ziel, die für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind.
  • Ihr Verbundvorhaben geht deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinaus. Es weist klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial auf. Überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne lassen dies erkennbar.
  • Sie beziehen auch rechtliche Fragestellungen (z.B. Datenschutz, Haftungsfragen) und gesellschaftliche Aspekte ein, wenn dies der späteren Umsetzung in die Anwendungspraxis dient.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für wirtschaftliche Vorhaben von Forschungseinrichtungen i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: i.d.R. bis 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI Technologiezentrum GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden. Der letzte Bewertungsstichtag ist der 15.10.2023.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt