Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Sozietäten
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einsetzen. Sie können die Förderung in folgenden Modulen erhalten:

  • Fördermodul „Erneuerbare Energien zur Stromerzeugung“
    • Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen)
    • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
    • Planungs- und Beratungsleistungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung
    • Wasserkraftanlagen
    • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
    • Förderung von Fassaden-Photovoltaik
    • Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach
  • Fördermodul „Fachkräftesicherung“
    • Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung
    • Bildungsprämie Wärmepumpe
    • Bildungsprämie Abwärmeberatung
  • Fördermodul „Erneuerbare Wärme und Transformation“
    • Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
    • Wärmeübergabestatione
    • Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
    • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen)
    • Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
    • Beratung und Konzepte zur klimaneutralen Transformation für Unternehmen und Handwerksbetriebe (Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen, Konzepte zur Nutzung von Prozesswärme, Transformationskonzepte zur treibhausgasneutralen Produktion 2045)
    • Beratungstage für wärmeabgebende Unternehmen
  • Fördermodul „Gebäude und Quartiere“
    • KlimaGebäude.NRW innerhalb von KlimaQuartier.NRW
    • KlimaGebäude.NRWplus innerhalb von KlimaQuartier.NRW
    • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
  • Fördermodul „Maßnahmen von besonderem Landesinteresse“

Mitfinanziert werden die unmittelbar für das Vorhaben notwendigen nachgewiesenen und angemessenen Ausgaben für fabrikneue Anlagen- und Komponententeile.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erhalten die Förderung nur für neue Anlagen und Anlagenteile und für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht.
  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor der Bewilligung beginnen.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Je nach Fördergegenstand bestehen weitere Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe: abhängig von der Art des Vorhabens
  • Bagatellgrenze: 350 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen des Bundes, der Länder sowie deren Einrichtungen
  • Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung
  • Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sowie Anlagen für Gebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind
  • gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Insichgeschäfte in Form von entgeltlichen und sonstigen Vermögensübertragungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW

Goebenstraße 25
44135 Dortmund

Tel.: 0 211 837-1928

Weitere Förderangebote

progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Zuschüsse bis zu 500.000 € je nach Vorhaben und Antragsteller

progres.nrw - Programmbereich Innovation

Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme

Zuschüsse bis zu 65% der förderfähigen Ausgaben für Investitionen (bis zu 80% für Studien)

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard

Zinsgünstige Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 150 Mio. € pro Vorhaben