Zuschüsse bis zu 500.000 € je nach Vorhaben und Antragsteller
Für natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts und Personengesellschaften
Fördert Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und
Stellplatzkomplexen als Mitglied einer
Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende
von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
natürliche Personen als freiberuflich Tätige und
Einzelunternehmen
Personengesellschaften
juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen
Rechts
Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten.
Mit der Förderung können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität
kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
Sie sollten öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte
Vorhaben bei Antragstellung vorlegen.
Je nach Vorhaben sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe: abhängig vom Vorhaben und vom
Antragsteller, max. 500.000 € pro Antragsteller
Bagatellgrenze: 500 €
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Programmen des Landes
Nordrhein-Westfalen kombinieren.
Eine Kumulierung der Zuwendungen aus dieser Richtlinie mit
Krediten der NRW.BANK ist zulässig.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Eigenbau
Prototypen mit weniger als 4 Exemplaren
Reparaturen, Ersatzteilbeschaffungen
gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete
Maßnahmen
Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten, des Bundes und
der Bundesländer
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der
Bezirksregierung Arnsberg.