Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen und Kommunalverbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Fördert insbesondere Mobilitätskonzepte und -management, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und andere Infrastrukturen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
  • Körperschaften öffentlichen Rechts, überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW)
  • Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern
  • private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Universitäten und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm in den Gemeinden erhalten:

  • Mobilitätskonzepte und Studien
  • Maßnahmen zur Digitalisierung
  • Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln
  • Mobilitätsmanagement
  • Einführung von Sharing-Diensten
  • Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik
  • Evaluation

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie legen bei Antragstellung dar, dass Ihr Vorhaben allen oder einzelnen der folgenden Zielsetzungen dient:
    • Verbesserung des Mobilitätssystems
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit
    • Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm
  • Sie halten die anerkannten Regeln der Technik werden ein.
  • Für investive Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen liegt uneingeschränktes Baurecht vor. Der erforderliche Grunderwerb ist gesichert.
  • Projektträger und Projektbeteiligte erklären sich zur Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch bereit.
  • Sie führen eine Evaluation bei konsumtiven Maßnahmen des Mobilitätsmanagements und bei investiven Maßnahmen durch.
  • Maßnahmen der Digitalisierung stimmen Sie nachweisbar mit dem Kompetenzcenter Digitalisierung, Vorhaben des Mobilitätsmanagements mit der zuständigen Koordinierungsstelle im Zukunftsnetz Mobilität NRW ab.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 80% der förderfähigen Ausgaben, bei Studien und Digitalisierungsmaßnahmen bis zu 100%

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Ihren Antrag zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt