Spitzencluster Förderrichtlinie

  • Zuschüsse bis zu 80% der beihilfefähigen Ausgaben bei wirtschaftlicher, bis zu 100% bei nicht wirtschaftlicher Tätigkeit
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen
  • Fördert den Austausch in einem Technologiegebiet aus Wissenschaft, Wirtschaft und Dienstleistungsbereichen mit gleichem Ziel
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Universitäten, Hochschulen
  • außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • gemeinnützige Organisationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Austausch mit anderen Akteuren in einem Technologiegebiet aus Wissenschaft, Wirtschaft und Dienstleistungsbereichen erhalten.

Es verbindet Sie ein gemeinsames Tätigkeitsfeld mit dem gemeinsamen Ziel, Ihre Leistungsfähigkeit durch Kooperation und Bündelung Ihrer komplementären Interessen und Potenziale zu steigern.

Gefördert werden:

  • hochinnovative Einzel- und Verbundvorhaben in Spitzenclustern
  • begleitende Maßnahmen wie z.B.
    • Nachwuchsförderung
    • Ausbildung und Personalqualifizierung
    • Wissens- und Technologietransfer
    • internationaler Austausch
  • die Entwicklung international durchsetzungsfähiger Normen und Standards

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durch.
  • Gefördert werden insbesondere Verbundvorhaben von mind. 2 unabhängigen Partnern.
  • Verbundpartner regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Antragsteller im nichtwirtschaftlichen Bereich

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Auftragsforschung
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig. Es werden Wettbewerbe oder themenorientierte Aufrufe veröffentlicht.

Im Einzelfall können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden.

Sie stellen Ihren Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich TRI.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt