NRW.Venture engagiert sich bei der Finanzierung von jungen, innovativen und wachstumsstarken Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Damit stärkt NRW.Venture das Eigenkapital dieser Unternehmen und schafft dabei die Basis für weiteres Wachstum und Beschäftigungspotential in diesem Sektor.
Wer wird finanziert?
Der Fonds NRW.Venture finanziert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.
Dabei konzentriert sich die NRW.Venture vorwiegend auf die Branchen
Climate Tech
Informations- und Kommunikationstechnologien, KI, Enterprise Software, SaaS, IT Security, ...
Life Sciences – Diagnostik, Neue Medikamente, Medizintechnik, …
Robotics, Photonics, Neue Materialien, …
Digitalisierung von Industrie, Wirtschaft und Verwaltung
Digitale Wirtschaft
Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
Was wird finanziert?
Der Fonds NRW.Venture stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.
Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
Aufbau von Produktionskapazitäten
Vertriebsaufbau und -ausbau
Markteinführung
Erschließung von Absatzmärkten
Produktentwicklung
Welche Voraussetzungen gelten?
Ihr Unternehmen hat die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen.
Das Management Ihres Unternehmens belegt durch fundierte Planungen, dass ein positiver operativer Cashflow in max. 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist.
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.
Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung.
Wie wird finanziert?
Finanzierungsart: direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen
Mindestbetrag: typischerweise 1 Mio. €
Höchstbetrag: Erstinvestment bis zu 5 Mio. €, über mehrere Runden bis zu 15 Mio. €
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten: