Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - besonders günstige Zinsen für Gründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre und für Vorhaben in Fördergebieten
Für Gründer, junge und etablierte KMU und Angehörige der freien Berufe
Finanziert Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen
Optional mit 50% Haftungsfreistellung der NRW.BANK für die Hausbank
Bei Antragstellung durch eine natürliche Person sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Gründung eines Unternehmens oder Durchführung von Investitionen in einem bestehenden Unternehmen oder
Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen, Aufstockung einer solchen Beteiligung und
Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil anderer Gesellschafter(innen), der autonome Satzungsänderungen ermöglicht.
Der/Die Antragsteller(in) ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen.
Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
Betriebsmittelbedarf
Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen)
Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten,
Übernahme und Beteiligung
In- und Ausländische Umsatzsteuerbeträge können Sie nur mitfinanzieren, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
Der Gründungs- oder Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen. Wenn der Sitz des KMU in NRW liegt, können bei etablierten Unternehmen (ab 5 Jahre) auch Vorhaben außerhalb NRWs/im Ausland gefördert werden, wenn die Maßnahme einen positiven NRW-Effekt hat. Bei Existenzgründungen muss der Gründungsort/Investitionsort in NRW liegen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten:
Investitionsdarlehen/Beteiligungen:
5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en)
20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr(en)
Betriebsmitteldarlehen:
5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
Warenlager:
5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en)
Zinssatz:
bei Laufzeit bis zu 5 bzw. 10 Jahren fest für die gesamte Laufzeit
bei Laufzeit von mehr als 10 Jahren fest für die ersten 10 Jahre
Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen die durchVeränderungen in ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten (siehe Anlage zum Klima-Bonus), für Vorhaben in Fördergebieten sowie Gründer(innen)/junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
Tilgung:
in gleichen Vierteljahresraten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss (Verlängerung ist auf begründeten Antrag hin möglich)
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Nichtabnahmeentschädigung: Es wird keine Nichtabnahmeentschädigung berechnet.
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
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Weitere Vorteile
Eine optionale 50%ige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank kann den Darlehenszugang erleichtern.
Haftungsfreistellungen werden für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 € angeboten. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Betriebsmittelfinanzierungen aber maximal für eine Laufzeit von 5 Jahren, gewährt.
So können Sie die Förderung kombinieren
Für größere Vorhaben können Sie die Förderung entweder im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ oder bis zur jeweils geltenden Förderhöchstgrenze zusätzlich mit Mitteln aus dem „ERP-Förderkredit KMU“ kombinieren. Alternativ können Sie zusätzlich Mittel aus dem NRW.BANK.Universalkredit ohne Anrechnung auf die Höchstgrenze beantragen. Wir beraten Sie gerne!
Vorhaben von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Mobile Wirtschaftsgüter mit dem Ziel der Fremdvermietung (außer: der Geschäftszweck des Antragstellers/der Antragstellerin begründet sich in der kurzfristigen Vermietung an wechselnde Dritte)
Treuhandkonstruktionen
Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen
Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben
Alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen und stille Beteiligungen
PKW der Klasse M1 gemäß Definition des Kraftfahrtbundesamtes mit einem CO2-Ausstoß von 50g/km und mehr
Vermietung und Verpachtung von Immobilien durch natürliche Personen. Lediglich die gewerbliche Vermietung und Verpachtung wird gefördert, sofern eine steuerlich anerkannte Betriebsaufspaltung vorliegt und wenn die Miet- oder Pachteinnahmen für die antragstellende Besitzgesellschaft steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, die der Gewerbesteuer unterliegen
Alleiniger Erwerb eines Kassensitzes (außer: der Erwerb erfolgt im Rahmen einer Übernahme einer Praxis und ein Übernahmepreis wird gezahlt, bzw. wenn im Zusammenhang mit dem Kassensitzerwerb weitere erforderliche Investitionen getätigt werden)
Bei Auslandsinvestitionen: Keine Betriebsmittel, keine Umschuldungen
In- und ausländische Umsatzsteuerbeträge können nicht mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Nachhaltigkeit
Dieverbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Weitere Informationen
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über jede De-minimis-Einzelbeihilfe in der Regel binnen 20 Arbeitstagen nach dem Tag der Gewährung der Beihilfe in dem De-minimis-Zentralregister (eAIR) der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
Die NRW.BANK verbilligt zusätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des ERP-Förderkredit KMU der KfW, der als Refinanzierungsbasis dient.
Service-Center
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.
Der Kundenfragebogen S-ESG Nachhaltigkeit findet grundsätzlich Anwendung, wenn das Kreditvolumen bei Unternehmenskunden mehr als 1,5 Mio. € umfasst (bezogen auf den Eigenanteil der NRW.BANK) - Stand 12/2025
Darlehen bis 50.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die Laufzeit von 10 Jahren
- Gemeinnützige und gemeinwohlorientierten Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass in Höhe von 20% beantragen