Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Mittelständische Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat von Nordrhein-Westfalen. Daher spielt gerade die Unterstützung dieser Unternehmen eine gewichtige Rolle, um das Land als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken und zu fördern.
Das Programm NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft bietet Hausbanken im Rahmen einer Konsortialfinanzierung die Möglichkeit, Kunden der benannten Zielgruppe – also Ihnen - Finanzierungen für Ihre betrieblichen Investitionen und Betriebsmittelbedarfe, insbesondere Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen und Unternehmensnachfolgen, zu ermöglichen.
Ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme werden grundsätzlich gefördert:
Sie können eine Konsortialfinanzierung zur Abdeckung Ihres betrieblichen Finanzierungsbedarfs erhalten.
Die Finanzierungsmittel können Sie z.B. für folgende Vorhaben einsetzen (Aufzählung nicht abschließend):
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht Ihr größter Einzelkreditgeber bzw. Ihrer Unternehmensgruppe. Der Kredit wird unter Konsortialführung Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellt.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein.
Für Konsortialfinanzierungen gelten die Sektorleitlinien der NRW.BANK, welche Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien in treibhausgasintensiven Wirtschaftssektoren formulieren, nicht.
Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
Sie stellen den Antrag formlos bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Konsortialführerin).
Die Konsortialführerin leitet die erforderlichen Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Wir stehen gerne für einen gemeinsamen Termin mit der Konsortialführerin bei Ihnen im Unternehmen zur Verfügung, an dem Sie uns Ihr Vorhaben vorstellen können.
Das Konsortialkreditgeschäft ist eine wettbewerbsneutrale Ergänzung zum Förderprogrammgeschäft. Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm enthält keinen Subventionswert und damit keine Beihilfe.
Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den Kreditnehmer ergibt sich die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die jeweilige Konsortialführerin gegenüber dem Kreditnehmer offengelegt.
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