KfW-Förderkredit großer Mittelstand

  • Zinsgünstige Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 25 Mio. €
  • Für große mittelständische gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmen und Angehörige der freien Berufe
  • Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50% möglich; Fast-Track-Prüfung für kleinere Darlehen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

Für Vorhaben in Deutschland:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • rechtsfähige Personengesellschaften,

die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln

Für Vorhaben im Ausland:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
  • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mind. 25%

Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, die gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit erhalten zur Finanzierung von Gründungs-, Übernahme- und Beteiligungsvorhaben.

Folgende Vorhaben werden finanziert:

  • Investitionen
    • Anlagen und Maschinen
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungsgegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software
  • Betriebsmittel
    • liquide Mittel
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Marketingkosten
    • Beratungskosten
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Als natürliche antragstellende Person verfügen Sie über die fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss.
  • Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Variante ohne Haftungsfreistellung: Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.
  • Variante mit Haftungsfreistellung: Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag:
    • in der Variante ohne Haftungsfreistellung: 25 Mio. € pro Vorhaben
    • in der Variante mit Haftungsfreistellung:
      • Investitionen, Übernahme und Beteiligung: 25 Mio. € pro Vorhaben
      • Betriebsmittel und Warenlager: 7,5 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • Investitionen:
      • 2 bis 20 Jahre mit 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • Betriebsmittel:
      • 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
      • 2 bis 5 Jahre mit max. 1 Tilgungsfreijahr
    • Warenlager:
      • 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
      • 2 bis 10 Jahre mit 1 bis 2 Tilgungsfreijahren (in der Variante mit Haftungsfreistellung: 2 bis 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr)
    • Übernahme und Beteiligung:
      • 2 bis 20 Jahre mit 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • siehe aktuelle Konditionen
    • bis 10 Jahre fest
  • Auszahlung: 100%, Abrufung in Teilbeträgen möglich
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis 36 Monate nach Zusage (in der Variante mit Haftungsfreistellung: 12 Monate)
    • 0,15% pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Raten, bei endfälligen Krediten nach Laufzeitende in einer Summe
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: banküblich

Weitere Vorteile

In der Programmvariante mit Haftungsfreistellung erhalten die durchleitenden Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) eine Haftungsfreistellung von 50%. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen mind. über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt und seit mind. 2 Jahren am Markt aktiv ist. In dieser Programmvariante werden nur Antragsteller unterstützt, die in Ausübung, aber nicht zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln.

Die KfW bietet eine beschleunigte Risikoprüfung („Fast Track“) für kleinere Kredite mit Risikoübernahme an.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Stromerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, dürfen nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen
  • Vermögensübertragungen
  • Finanzierung von Wohngebäuden
  • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe vom 22.06.2023
  • KfW-Information vom 31.01.2023

Kontakt

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