Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten je nach Vorhaben und Unternehmen/Einrichtung
  • Für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen
  • Fördert Modell- und Demonstrationsvorhaben in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland
  • Bundes- und Landeseinrichtungen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss werden Modell- und Demonstrationsvorhaben in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft gefördert, die der Erhaltung sowie der innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt dienen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen Erfahrungen im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.
  • Ihr Vorhaben liefert einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen.
  • Der Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis ist gewährleistet.
  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse sind in Deutschland verwertbar.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten, abhängig von Vorhaben und Zuwendungsempfänger

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität, Aufwendungen für den Kauf oder den Bau von Fischereifahrzeugen
  • Kosten, die allein auf der Grundlage des Preises, der Menge, der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden
  • Vorhaben, die davon abhängig gemacht werden, dass einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten
  • Vorhaben, deren Förderung gegen Verbote und Beschränkungen in den Ratsverordnungen zur Errichtung der gemeinsamen Marktorganisationen verstoßen würde
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zunächst reichen Sie eine Ideenskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Auf Grundlage der Skizze werden die Förderwürdigkeit und Erfolgsaussichten des Vorhabens geprüft. Erst danach stellen Sie den Antrag auf Förderung bei der BLE.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt