Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 55.400 €
  • Für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu deren kontinuierlicher Umsetzung ins kommunale Verwaltungshandeln
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Kommunen können einen Zuschuss erhalten für die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur kontinuierlichen Umsetzung von Maßnahmen in das kommunale Verwaltungshandeln.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Aufbau einer Verwaltungsstruktur
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinne eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens
  • Teilnahme an Modellversuchen zur Neuentwicklung solcher Prozesse

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens liegt ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vor.
  • Das zu fördernde Vorhaben umfasst u. a. folgende Elemente:
    • Inanspruchnahme externer Beratung
    • fachübergreifendes Team aus allen relevanten Fachbereichen der kommunalen Verwaltung
    • Analyse und Bewertung der Betroffenheit von lokal prognostizierten Folgen des Klimawandels und der bisherigen Anpassungsaktivitäten in der Kommune
    • Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich der Wirksamkeit und Realisierbarkeit
    • Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung eines Maßnahmenkataloges
    • Aufbau eines Controlling-Verfahrens
    • Zertifizierung zum Abschluss der Projektlaufzeit nach spätestens 4 Jahren
  • Ihr Konzept als antragstellende Kommune wurde von dem für Klimaanpassung zuständigen Ministerium positiv beurteilt.
  • Sie wählen den erforderlichen externen Berater/die Beraterin durch ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren aus.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: grundsätzlich 80% der förderfähigen Ausgaben, im Ausnahmefall höhere Fördersätze möglich
  • Förderhöchstbetrag: 55.400 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt