Investitionsförderung für die Landwirtschaft

  • Zuschüsse zwischen 10% und 40% i.V.m. Kredit ab 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 1 Mio. € pro Unternehmen
  • Für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, z.B. als landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
  • Fördert Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU
    • der landwirtschaftlichen Primärproduktion
    • als landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
    • gewerbliche Maschinenringe

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss i.V.m. einem Darlehen erhalten für Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen.

Gefördert werden Maßnahmen, die

  • die Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern,
  • die Produktionskosten rationalisieren und senken sowie
  • die betriebliche Wertschöpfung erhöhen.

Mit der Förderung können Sie folgende Investitionsvorhaben finanzieren:

  • Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft
  • Errichtung/Neubau von unbeweglichem Vermögen zur nährstoffeffizienten Gülleseparierung oder zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern
  • allgemeine, mit dem Investitionsvorhaben direkt zusammenhängende Aufwendungen, z.B.
    • Architektur- und Ingenieurleistungen
    • Ersteinweisungen bei Maschinen und Technik vom Hersteller
    • Bauberatung und Betreuung von baulichen Investitionen
    • Vergabeleistungen
    • Durchführbarkeitsstudien
  • Erwerb von abschreibungsfähigen Patentrechten, Lizenzen sowie Software

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie weisen die beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nach.
  • Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. Sie belegen die Wirtschaftlichkeit des Betriebs und die Tragfähigkeit der Investition.
  • Sie haben mindestens seit zwei Wirtschaftsjahren Ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen.
  • Sie haben Ihren Betriebssitz in Deutschland und dort wird auch Ihre Investitionsmaßnahme umgesetzt.
  • Sie halten die rechtlichen und technischen Mindestvoraussetzungen ein.
  • Sie erwerben immaterielle Vermögenswerte zu Marktbedingungen von anderen (Dritten), die nicht durch Gesellschaftsbeteiligungen mit Ihnen oder Ihrem Unternehmen verbunden sind.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss i.V.m. einem Darlehen
  • Förderumfang Zuschuss:
    • KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion: bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
    • Kleinst- und kleine landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe: bis zu 20% der förderfähigen Ausgaben
    • mittlere Lohn- und Dienstleistungsunternehmen: bis zu 10% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderumfang Darlehen: mind. 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • max. 1 Mio. € je Antragsteller
    • für förderfähige allgemeine Aufwendungen und immaterielle Vermögenswerte: max. 10% der förderfähigen Investitionssumme, max. 10.000 €
    • für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion: max. 250.000 € je Unternehmen und Investitionsvorhaben,
    • für gewerbliche Unternehmen: max. 100.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben
  • Bagatellgrenze: 10.000 € Investitionsvolumen
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: siehe aktuelle Konditionen; keine außerplanmäßigen Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung
  • Auszahlung: 100%

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb gebrauchter Maschinen oder Anlagen sowie Umbau bestehender bauli-
    cher Anlagen
  • Umsatzsteuer (MwSt.), es sei denn das antragstellende Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt (Umsatzsteuerpauschalierung)
  • Erwerb von Grundstücken
  • Eigenleistungen
  • Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende bauliche Anlagen und technische Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden können
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen
  • Investitionen, die die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse betreffen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag für einen Zuschuss auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weiter.

Den Darlehensantrag stellen Sie über das Online-Portal der LR.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

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