Interkommunale Zusammenarbeit

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Kosten
  • Für alle nordrhein-westfälischen Kommunen, kommunalen Zusammenschlüsse und kommunalen Unternehmen
  • Fördert neue Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit in der laufenden Verwaltung, der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastrukur
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Unternehmen

in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für neue Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.:
    • Finanzverwaltung und Rechnungswesen
    • Abgabewesen
    • Haupt- und Personalverwaltung
    • Ordnungswesen
    • Informations- und Kommunikationstechnologien
    • E-Government
    • Datenschutz
    • Denkmalrecht
    • Baurecht
    • Bauhof
  • Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.:
    • Brand- und Katastrophenschutz
    • Sportanlagen
    • Tourismusförderung
    • strukturellen Wirtschaftsförderung
    • Breitbandversorgung
  • grenzüberschreitende Kooperationen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt.
  • Die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter.
  • Die Kooperation ist auf Dauer, mind. jedoch auf 5 Jahre angelegt. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.
  • Die Kooperation soll
    • zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mind. 15% oder
    • zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots führen oder
    • einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen leisten, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.
  • Es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 €
    • bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (EU, Bund, Land) ist nicht möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt