Interkommunale Zusammenarbeit
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Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Kosten
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Für alle nordrhein-westfälischen Kommunen, kommunalen Zusammenschlüsse und kommunalen Unternehmen
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Fördert neue Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit in der laufenden Verwaltung, der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastrukur
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Fördergeber: Land NRW