IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

  • Zuschüsse bis zu 50% bzw. 100% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben für Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen
  • Für gewerbliche Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände mit Sitz oder sonstiger Einrichtung in Deutschland
  • Fördert FuE-Verbundprojekte zu IKT-basierten Elektromobilitätslösungen für wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Forschungseinrichtungen
  • öffentliche Einrichtungen und Verbände

mit Sitz, Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstiger Einrichtung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu IKT-basierten E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Systemlösungen und ihre infrastrukturelle Einbindung erhalten:

Gefördert werden Verbundprojekte in folgende Schwerpunktthemen:

  • Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  • hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
  • neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
  • IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben trägt zu marktwirksamen Innovationen bei und verfügt über ein großes Marktpotenzial für Deutschland und Europa.
  • Das Projekt wird in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.
  • Das Verbundprojekt besteht aus mind. 3 bis in der Regel 7 geförderten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie gegebenenfalls weiteren, nicht geförderten assoziierten Partnern (z.B. Multiplikatoren oder Kommunen).
  • Die Ergebnisse werden vorrangig in Deutschland, dem EWR und der Schweiz verwertet.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Forschungseinrichtungen
    • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich
  • Förderhöhe:
    • industrielle Forschung: pro Unternehmen und Vorhaben max. 35 Mio. €
    • experimentelle Entwicklung: max. 25 Mio. €
    • Durchführbarkeitsstudien: max. 8,25 Mio. € pro Studie
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Sie reichen Ihre Projektskizzen beim DLR Projektträger – Gesellschaft, Innovation, Technologie, Abt. Energie und Mobilität – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) ein.

Projektskizzen konnten Sie jeweils zum 15.09. eines Jahres, spätestens bis zum 15.09.2025 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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