Zuschüsse je nach Maßnahme von 60.000 €, 10.000 €, 1.000 € einmalig bzw. 500 € monatlich
Für hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften
Fördert Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
hausärztliche Hauptbetriebsstätten als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften
Was wird gefördert?
Hausärztliche Hauptbetriebsstätten können einen Zuschuss erhalten zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im jeweiligen Fördergebiet.
Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:
Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte sowie eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte (Standortförderung)
Errichtung von Lehrpraxen
Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme gemäß dem geltenden Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin gemäß dem geltenden Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Durch die Maßnahme verbessert sich die hausärztliche Versorgung im Fördergebiet.
Einevertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet liegt vor.
Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes:
Sie nehmen Ihre vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im Fördergebiet innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung auf.
Sie verpflichten sich, die hausärztliche Tätigkeit für 10 Jahre auszuüben.
Errichtung von Lehrpraxen:
Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder eine hausärztlich tätige Internistin oder ein hausärztlich tätiger Internist mit der Weiterbildungsermächtigung im Fach Allgemeinmedizin ist in der Betriebsstätte tätig.
Die Voraussetzungen der jeweiligen Universität zur Erlangung des Titels „Akademische Lehrpraxis der Universität ...“ sind erfüllt.
Sie stellen die Praxis als „Akademische Lehrpraxis der Universität …“ für die Studierenden für 5 Jahre zur Verfügung.
Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
Die Beschäftigung der Fachärztin oder des Facharztes erfolgt in einer zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung.
Die Maßnahme umfasst einen anerkannten Weiterbildungsabschnitt in den Gebieten „Allgemeinmedizin“ oder „Innere und Allgemeinmedizin“.
Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal:
Die nichtärztliche Praxisassistentin bzw. der nichtärztliche Praxisassistent ist mind. 20 Stunden pro Woche bei einem an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer angestellt.
Die Zusatzqualifikation wird erfolgreich abgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe:
Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes: bis zu 60.000 €
Errichtung von Lehrpraxen: 10.000 €
Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme: 500 € pro Monat
Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin: 500 € pro Monat
Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal: 1.000 €
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag im Online-Förderportal bei der zuständigen Bezirksregierung.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (max. 6 Monate vor dem geplanten Beginn) einreichen.