Hausärzte-Förderrichtlinie

  • Zuschüsse von i.d.R. 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Ärzte und medizinische Versorgungszentren im Fördergebiet
  • Fördert die Niederlassung von Hausärzten in Gemeinden mit akutem oder zu befürchtendem Ärztemangel
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Ärzte
  • medizinische Versorgungszentren

im Fördergebiet

Was wird gefördert?

Ärzte und medizinische Versorgungszentren können einen Zuschuss erhalten, wenn sie die hausärztliche Versorgung in Gemeinden verbessern, in denen diese Versorgung gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

  • die Niederlassung von Ärzten und medizinischen Versorgungszentren, die eine hausärztliche Tätigkeit aufnehmen
  • die vertragsärztliche Versorgung durch angestellte Ärzte und medizinische Versorgungszentren
  • die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten während der Praxisphase
  • die Errichtung einer Lehrpraxis
  • die Beschäftigung von Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs
  • die Beschäftigung von Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin
  • zusätzliche Qualifizierungen von nichtärztlichem Praxispersonal

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahme im Fördergebiet durch.
  • Eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet liegt vor.
  • Sie nehmen Ihre vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im Fördergebiet innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung auf.
  • Sie verpflichten sich, die hausärztliche Tätigkeit je nach Fördergebiet für 5 bzw. 10 Jahre auszuüben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: i.d.R. 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • je nach Gebiet bei Niederlassung oder Anstellung bis zu 60.000 €
    • für die Stelle der Weiterbildungsassistenz bis zu 500 € monatlich
    • bei Errichtung einer Lehrpraxis bis zu 10.000 €
    • für die Beschäftigung von Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs und des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin pauschal 500 € monatlich
    • für die Beschäftigung in nicht ärztlicher Praxisassistenz bis zu je 1.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (max. 6 Monate vor dem geplanten Beginn) einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt