Betriebliche Beratung zur grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten (Berufsbildung ohne Grenzen – BOG)

  • Zuschüsse von max. 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten
  • Für natürliche und juristische Personen, die Unternehmen, insbesondere KMU, Auszubildende, junge Fachkräfte beim Erwerb von Auslandserfahrung beraten
  • Fördert Beratungen zu Auslandspraktika, Entsendung, Aufnahme ausländischer Azubis, Netzwerk- und Kooperationsaufbau
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen

mit Expertise in Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, Auszubildenden und jungen Fachkräften beim Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die betriebliche Beratung von Unternehmen, insbesondere KMU, zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden, Auszubildenden und jungen Fachkräften finanzieren.

Gefördert werden:

  • Ansprache, Information und individuelle Beratung
    • zu Auslandspraktika
    • zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum
  • Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung
    • von Einzel- oder Gruppen-Entsendungen ins Ausland
    • zur Aufnahme im Inland
    • einschließlich Reisen der Mobilitätsberatenden im In- und Ausland
  • begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten
  • Beratung zur zentralen Koordinierung und Steuerung eines bundesweiten Netzwerkes zur Mobilitätsberatung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen beachten:

  • Dem Projekt liegt ein Handlungskonzept zugrunde.
  • Sie legen dar,
    • welche Aktivitäten zum Förderschwerpunkt bisher durchgeführt wurden und werden,
    • welche Ressourcen dafür eingesetzt werden,
    • welcher Mehrwert durch das beantragte Vorhaben angestrebt wird.
  • Sie geben Kooperationsvereinbarungen mit vergleichbaren ausländischen Partnern an.
  • Der Eigenanteil von 30% der förderfähigen Gesamtkosten kann aufgebracht werden.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Sie haben bei Antragstellung noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 70% der zuschussfähigen Gesamtausgaben
  • Förderdauer: max. 48 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Berater, die JOBSTARTER-plus- oder andere Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbarem Ziel durchführen
  • Berater, die in Bereichen tätig sind, aus denen sich Interessenkonflikte zur geförderten Beratung ergeben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Online-Antrag bis zum 31.10.2026 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt