Berufsorientierungsprogramm (BOP)

  • Zuschüsse von 180 € für die Potenzialanalyse, im Übrigen abhangig von der Maßnahme
  • Für Träger von Berufsbildungsstätten
  • Fördert Maßnahmen der Berufsorientierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts und
  • natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts,

die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen der Berufsorientierung (BO) in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbaren Bildungsstätten finanzieren. Vorrangig unterstützt er die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang Schule–Beruf.

Gefördert werden Vorhaben mit folgenden Bestandteilen:

  • Potenzialanalyse
  • praxisorientierte BO-Tage in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie bieten überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an oder verfügen über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung und setzen eine pädagogisch qualifizierte Projektleitung ein.
  • Sie bieten die Maßnahmen kostenfrei an.
  • Für jeden teilnehmenden Jugendlichen – in der Regel ab Klasse 7 – ist eine vorgelagerte Potenzialanalyse vorgesehen. Diese bezieht sich auf die individuellen fachübergreifenden  Kompetenzen und Interessen der Jugendlichen und entspricht vorgegebenen Qualitätsstandards.
  • Die praxisorientierten BO-Tage führen Sie für jede/n teilnehmende/n Jugendliche/n an praxisnahen und zugleich geschützten, außerbetrieblichen Lernorten durch.
  • Für die Durchführung der praxisorientierten BO-Tage beachten Sie die „Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung praxisorientierter Tage zur Beruflichen Orientierung (BO-Tage)“.
  • Die praxisorientierten BO-Tage für die Schülerinnen und Schüler führen Sie getrennt von der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, von außerbetrieblicher Ausbildung und von sonstigen Maßnahmen durch.
  • Zwischen der Berufsbildungsstätte und allen beteiligten Schulen sind Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: pro Maßnahme und Schüler
    • Vor- und Nachbereitung in der Schule: 35 € je Schülerin/Schüler (TN)
    • Potenzialanalyse: 180 € je Schülerin/Schüler
    • Praxisorientierte BO-Tage:
      • 35 € je Schülerin/Schüler je Tag (Sek I)
      • 38 € je Schülerin/Schüler je Tag (Gymn. + Sek II)
    • Individuelles 1:1-Reflexionsgespräch: 35 € je Schülerin/Schüler

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge für die Antragsrunde 2024 (Förderzeitraum 01.01.2025 bis 31.08.2026) können Sie im Zeitraum 01.04. bis 01.06.2024 über das Online-Portal beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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