Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)

  • Zuschüsse bis 440 € pro wöchentlich pro Teilnehmer für mind. 13 und max. 26 Wochen je Maßnahme
  • Für Träger überbetrieblicher oder vergleichbarer Berufsbildungsstätten
  • Fördert Kurse, die Geflüchtete und Zugewanderte an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung heranführen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen und Personen(handels)gesellschaften des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten sind

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie berufsspezifische Orientierungsmaßnahmen für Geflüchtete und Zugewanderte finanzieren sowie Maßnahmen, die in eine anschließende Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung münden.

Gefördert werden folgende Elemente:

  • Ansprache, Erstberatung und Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
  • Durchführung einer Orientierungsphase zur vertieften Eignungsprüfung
  • Durchführung von BOFplus-Kursen zur Berufsorientierung und -vorbereitung
  • Kooperative Umsetzung mit Regelinstitutionen und weiteren Netzwerkpartnern
  • Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Kurse wenden sich an an Personen, die eine eigene oder familiäre Flucht- oder Migrationserfahrung haben und eine Sprachunterstützung zur Vermittlung in eine Ausbildung/Qualifizierung benötigen.
  • Die Flüchtlinge sollen insbesondere 
    • die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
    • über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
    • in der Regel einen Integrationskurs absolviert haben,
    • ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel Niveau B1) vergleichbar nach dem GER nachweisen.
  • Die von Ihnen angebotenen BOFplus-Kurse enthalten die Elemente praktische Berufsorientierung, integrierte Vermittlung berufsbezogener Fach- und Sprachkenntnisse, Betriebsphase und Begleitung.
  • Sie stellen für jedes angebotene Berufsfeld geeignete Praxisräume zur Verfügung.
  • Sie arbeiten mit den örtlichen Arbeitsverwaltungen (Jobcentern oder Agenturen für Arbeit) und/oder weiteren Einrichtungen und relevanten Akteuren zusammen, die im Bereich der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in (Aus-)Bildung tätig sind.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • in Vollzeit: 440 € je Teilnehmer pro Woche
    • in Teilzeit: 290 € je Teilnehmer pro Woche
    • bis zu 150 € für Kinderbetreuung pro Woche
  • Förderdauer: mind. 13 und max. 26 Wochen je Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie online über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ bei dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Sie können den Antrag bis zum 31.12.2025 einreichen. Die Kurse müssen spätestens am 31.12.2027 enden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt