Altersgerecht Umbauen - Kredit

  • Kredite über max. 50.000 € pro Wohneinheit
  • Für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Körperschaften, Bauträger, WEGs, Selbstnutzer/Mieter von Wohnimmobilien
  • Fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden und den Ersterwerb von entsprechend umgebauten Wohngebäuden
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträger
  • Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Privatpersonen, z. B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden erhalten. Auch die Reduzierung von Barrieren, unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, wird unterstützt.

Im Bereich Einbruchschutz werden folgende Einbauvorhaben gefördert:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter-, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Im Bereich Barrierereduzierung werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • vertikale Erschließung/Überwindung von Treppen und Stufen
  • Anpassung der Raumgeometrie/Raumzuschnitt und Schwellenabbau
  • Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“

Gefördert wird auch der Ersterwerb von umgebauten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden durch.
  • Als Ersterwerber von umgebauten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, an denen barrierereduzierende und/oder einbruchhemmende Maßnahmen umgesetzt wurden, müssen Sie den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags stellen.
  • Alle Maßnahmen entsprechen den technischen Mindestanforderungen und werden durch Fachunternehmen ausgeführt.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderhöhe: max. 50.000 € pro Wohneinheit
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 20 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 10 Jahre mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
  • Zinssatz: fest für 5 oder 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgung während der Zinsbindungsfrist mit Vorfälligkeitsentschädigung
    • Teilrückzahlungen ausgeschlossen
    • am Ende der Zinsbindung: teilweise oder komplette Ablösung ohne Kosten möglich
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision:
    • 0,15% pro Monat, ab dem 13. Monat nach Zusage
    • Abruf bis 12 Monate nach Zusage, verlängerbar um max. 24 Monate
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen in bestimmten Fällen nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz) können Sie nicht anwenden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Einrichtungsgegenstände und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser
  • Einrichtungen, die unter das Heimordnungsrecht der Länder fallen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • Eigenleistungen

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 10/2023
  • KfW-Information vom 20.07.2023

Formulare und Merkblätter

Kontakt