Mit ihren Förderangeboten trägt die NRW.BANK dazu bei, die Lebensgrundlagen nachfolgender Generationen sicherzustellen sowie den Klima- und Umweltschutz in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Darüber hinaus unterstützt sie eine ausgewogene soziale Entwicklung in den nordrhein-westfälischen Regionen, um die Stabilität der Gesellschaft zu festigen. Das Fördergeschäft der NRW.BANK leistet damit in seinen unterschiedlichen Facetten einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Nordrhein-Westfalens.

Die NRW.BANK arbeitet eng mit anderen Finanz- und Förderinstitutionen zusammen. Sie agiert im Verhältnis zu Sparkassen und Banken im gewerblichen Förderkreditgeschäft wettbewerbsneutral auf Basis des Hausbankenverfahrens: Mit ihren Kundinnen und Kunden tritt sie aufgrund dieses Verfahrens in der Regel nicht direkt in Kontakt, sondern vergibt ihre Förderkredite über Banken und Sparkassen.

Wie im NRW.BANK-Gesetz festgeschrieben, werden Kommunalfinanzierungen sowie Förderkredite an Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände ebenso wie die Programme des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die NRW.BANK im Direktgeschäft vergeben.

Förderstrategie

Die Förderstrategie beschreibt als Kern der Gesamtbankstrategie grundlegende Ziele und Maßnahmen, mit denen die NRW.BANK das Land Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung seiner struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben sowie bei der effizienten Ausgestaltung der Förderung unterstützt. Durch ihr Fördergeschäft strebt die NRW.BANK insbesondere auch die Unterstützung der Transformation zu nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschaftsstrukturen an.

Zentrale Elemente zur Gewährleistung der Nachhaltigkeitsstandards der NRW.BANK im Fördergeschäft sind die Nachhaltigkeitsstrategie und die sie konkretisierenden ESG-Fördervoraussetzungen. Sie spiegeln übergeordnet die Ambitionen der Bank im Thema Nachhaltigkeit wider und liefern unter anderem konkrete Vorgaben zur nachhaltigen Ausgestaltung ihres Fördergeschäfts.

Mit Blick auf die klimapolitischen Ziele des Landes legte die NRW.BANK Ende 2024 in ihrer Förderstrategie für die Jahre 2025 bis 2028 fest, einen besonderen Fokus auf die Förderung von Vorhaben zur Ressourcenschonung, Effizienzsteigerung und Umsetzung der Energiewende zu legen. Weitere bedeutsame positive Nachhaltigkeitsziele sind zum Beispiel die Mietraum- und Denkmalpflege sowie die Förderung von Sport und sozialer Infrastruktur. Diese Weiterentwicklung des Fördergeschäfts erfolgt dabei stets auf Basis einer regelmäßigen und intensiven Abstimmung mit der Landesregierung.

Im Jahr 2024 erzielte die NRW.BANK erneut ein hohes überplanmäßiges Neuzusagevolumen von 11,4 Mrd. €.

 

SDG-Mapping / Wirkungsmanagement

Sustainable Development Goals

Das Fördergeschäft der NRW.BANK zahlt weitgehend auf die Sustainable Development Goals (SDGs), die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, ein. Die größten Beiträge leisten die Fördermittel der NRW.BANK dabei zu den SDGs 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur). Rund 52,7% des durch die NRW.BANK im Jahr 2024 vergebenen Neuzusagevolumens leisten dabei einen Beitrag zum SDG 11, weitere 14,4% entfallen auf das SDG 8 und ungefähr 12,4% auf das SDG 9. Zudem zahlen die Förderprogramme der NRW.BANK in hohem Maße auch auf die Nachhaltigkeitsziele 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und 7 (Bezahlbare und saubere Energie) ein. Weitere Details zur Berechnung der SDG-Beiträge des Fördergeschäfts zeigt das dazugehörige Methodenpapier.

1. Keine Armut
2. Kein Hunger
3. Gesundheit und Wohlergehen
4. Hochwertige Bildung
5. Geschlechtergleichheit
6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
7. Bezahlbare und saubere Energie
8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
10. Weniger Ungleichheiten
11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
12. Nachhaltige/r Konsum und Produktion
13. Maßnahmen zum Klimaschutz
14. Leben unter Wasser
15. Leben an Land
16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Quelle: Basierend auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen; eigene Darstellung

Angaben zum Fördervolumen:
Innerer Kreis (von innen nach außen):
1 % / 5 % / 10 % / 20 % / 30 % / 40 % / 50 %/ 60%

Die über die Förderprogramme der NRW.BANK finanzierten Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den hier genannten Sustainable Development Goals leisten.

Zum Methodenpapier

Leistungsindikatoren im Fördergeschäft

Das Zielsystem der NRW.BANK ist ausgerichtet auf eine dauerhafte Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags als Förderbank für Nordrhein-Westfalen ist Förderung das vorrangige Geschäftsziel für die NRW.BANK und das Neuzusagevolumen ein wesentlicher Leistungsindikator. Das Neuzusagevolumen beinhaltet die im jeweiligen Geschäftsjahr ausgesprochenen Zusagen für Fördermittel. Für diese und alle anderen Kennzahlen gibt es Budgetwerte. Diese unterzieht die Bank im Rahmen der Gesamtbanksteuerung regelmäßig Plan-Ist-Vergleichen sowie Szenario- und Prognoserechnungen, um entsprechende Steuerungsimpulse setzen zu können.

Die NRW.BANK erfasst zudem für ihr Fördergeschäft weitere spezielle, förderungstypische Leistungsindikatoren. So ist beispielsweise die Anzahl der geförderten Wohneinheiten ein Leistungsindikator für ihren öffentlich geförderten Wohnungsbau und wird regelmäßig berichtet. In den diversen Spezialprogrammen der Bank zur Förderung von Umwelt, Innovationen und Gesellschaft werden ferner je nach Fördergegenstand neben dem Fördervolumen ebenfalls weitere geeignete Zusatzinformationen zur Förderung dokumentiert, wie beispielsweise der Gegenstand der geförderten Umweltprojekte.

Detaillierte Informationen über das Fördergeschäft finden sich im Finanzbericht der NRW.BANK.

  • Ausblick: Wirkungsmanagement

    Aufgrund des strategischen Fokus auf das Prinzip der Nachhaltigkeit sowie der wachsenden regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Anforderungen ist es für die NRW.BANK ein zentrales Anliegen, die Förderwirkungen zukünftig verstärkt messbar zu machen. Hierfür sollen künftig positive und messbare Resultate für die Umwelt und die Gesellschaft transparent quantifiziert werden. Daher hat der Vorstand der NRW.BANK beschlossen, ein Wirkungsmanagement für das Fördergeschäft einzuführen. So wird die Basis für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Förderangebots gelegt und die von der NRW.BANK beabsichtigten Wirkungen werden nachvollziehbarer und greifbarer. So hat die NRW.BANK im Jahr 2024 ein Konzept für ein Wirkungsmanagementsystem ausgearbeitet, das relevante Wirkungskategorien und Wirkungsindikatoren definiert. Erste Implementierungsschritte sind für 2025 geplant.

Umweltaspekte im Fördergeschäft

Ökologische Nachhaltigkeitsaspekte finden im Förderinstrumentarium und gesamten Leistungsspektrum der NRW.BANK Berücksichtigung. Das Leistungsspektrum beruht auf den drei Säulen: Bankübliche Finanzierungen (inkl. Tilgungsnachlässe), Beratungsleistungen und Zuschüsse durch Übernahme von Dienstleistungsfunktionen im Rahmen der Zuschussförderung des Landes oder durch Gewährung von Zuwendungen für Initial- und Begleitkosten im Zusammenhang mit banküblichen Finanzierungen aus eigenen Mitteln.

Im Rahmen ausgewählter Finanzierungsangebote setzt die NRW.BANK gezielte Förderanreize über Zinsvergünstigungen und – ab Mai 2025 – auch über Tilgungsnachlässe zur Umsetzung ökologisch nachhaltiger Vorhaben. Diese Spezialprogramme baute die Bank in den vergangenen Jahren sukzessive aus. Sie zielen unter anderem auf die Erreichung konkreter ökologischer Wirkungen ab, wie z. B. die Einsparung von Treibhausgasemissionen bzw. Ressourcen, den Ausbau klimaneutraler (Elektro-)Mobilität oder die Förderung grüner bzw. nicht-fossiler Energien. Die Fördervoraussetzungen werden dabei an die sich verändernden Rahmenbedingungen und Umweltstandards angepasst. Neben den vorgenannten Förderanreizen sind Risikoübernahmen der NRW.BANK im Rahmen von Förderkrediten von Bedeutung. Im April 2023 führte die Bank Risikokontingente ein, um die Finanzierung transformativer Vorhaben zu erleichtern. Kreditentscheidenden soll es hierdurch erleichtert werden, sich im Zweifel für die Finanzierung einer ökologisch transformativen Investition zu entscheiden, auch wenn das Ausfallrisiko erhöht ist.

Die NRW.BANK sieht sich als Landesförderbank dabei als Transformationsbegleiterin vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Damit unterstützt sie das Erreichen des von der Landesregierung gesetzten Ziels, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Wirtschaftsregion Europas zu entwickeln. Der Grundgedanke ist, die Unternehmen bei dieser Transformation mit zielgerichteten Anreizinstrumenten Schritt für Schritt zu begleiten. In dem Zuge wurde der sogenannte Klima-Bonus ins Leben gerufen. Er bietet zusätzliche Zinsvergünstigungen über die normale Incentivierung einzelner Angebote hinaus für Fördernehmende, die Transparenz hinsichtlich ihrer Klima-Implikationen schaffen und sich auf einen Dekarbonisierungspfad begeben. Die Bank führte ihn initial für ausgewählte Programme der Wirtschaftsförderung ein, plant jedoch ein Ausweiten des Klima-Bonus auf weitere Programme der Wirtschaftsförderung sowie die Kommunal- und Infrastrukturförderung. Neben diesen transformativen Anstrengungen prüft die NRW.BANK, zukünftig ebenfalls Anreize für die Umsetzung taxonomiekonformer Fördervorhaben zu setzen.  

Die Förderung von Nachhaltigkeitsvorhaben findet sich – angesichts der übergreifenden Bedeutung der Thematik mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen – in allen drei Förderfeldern der NRW.BANK. Insgesamt stellte die Bank im Jahr 2024 für die Förderung von Belangen des Umweltschutzes sowie der Energiewende rund 1,6 Mrd. € an Fördermitteln zur Verfügung.

Neben dem Setzen von Förderimpulsen spielen die ESG-Fördervoraussetzungen eine zentrale Rolle sowohl bei dem Erzielen positiver als auch der Vermeidung negativer Umweltwirkungen. Die ESG-Fördervoraussetzungen greifen dabei verpflichtend, mit wenigen begründeten Ausnahmen, im gesamten Fördergeschäft und beinhalten u. a. die Ausschlusskriterien sowie Sektorleitlinien. Die Ausschlusskriterien schließen kontroverse Geschäftspraktiken bzw. -aktivitäten sowie spezifische Branchen zielgerichtet von der Finanzierung, Beratung und der Zuschussförderung aus. Auf diese Weise werden z. B. über den Rechtsrahmen hinausgehende Mindeststandards in den Bereichen Tierhaltung und -nutzung, Mobilität oder Energieerzeugung gesetzt. Damit wird die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten auch über die Spezialprogramme hinaus sichergestellt.

Die in den ESG-Fördervoraussetzungen aufgeführten Ausschlusskriterien beschränken sich dabei nicht auf die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit, sondern beziehen auch soziale und Governance-Aspekte mit ein. Die vollständigen Ausschlusskriterien der NRW.BANK werden transparent veröffentlicht sowie kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.

Als wesentliche Maßnahme zum Erreichen der Treibhausgasneutralität im Fördergeschäft bis zum Jahr 2045 hat die NRW.BANK Anfang 2025 Sektorleitlinien für ausgewählte treibhausgasintensive Sektoren eingeführt. Die Sektorleitlinien, die auf den gleichnamigen Leitlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) basieren, bilden den Rahmen, um das in der Hoheit der NRW.BANK liegende Neugeschäft im Einklang mit dem Temperaturziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu gestalten.
Die Leitlinien umfassen die Sektoren:

  • Automobil
  • Eisen- und Stahlproduktion
  • Gebäude
  • Luftfahrt
  • Öl und Gas
  • Schifffahrt
  • Stromerzeugung

Innerhalb dieser sieben Sektoren werden spezifische Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien formuliert und wissenschaftlich aus den anerkannten Paris-kompatiblen Klimaszenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) abgeleitet. Die Leitlinien zeigen in den einzelnen Sektoren konkret auf, mit welchem Mix aus Übergangs- und transformativen Technologien sich die Transformation in Richtung Treibhausgasneutralität erfolgreich gestalten lässt.

Transformative Technologien und Geschäftsmodelle, die unmittelbar zur angestrebten Treibhausgasneutralität beitragen, wird die NRW.BANK auch weiterhin verstärkt fördern (wie z. B. erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff).

Für die meisten Förderangebote der KfW gelten die von ihr in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut erarbeiteten Sektorleitlinien bereits. Der Anwendungsumfang erhöht sich mit der Zeit, da mit Produktanpassungen oder -verlängerungen weitere Programme in den Gültigkeitsbereich einbezogen werden. Ebenso steigern sich die formulierten Anforderungen an die Wirtschaftsaktivitäten im Zeitablauf. Die Sektorleitlinien der KfW gelten bereits heute für das Durchleitungsgeschäft in der NRW.BANK.

Das Thema „ökologische Nachhaltigkeit“ findet darüber hinaus ebenfalls auf prozessualer Ebene Berücksichtigung und ist in den standardisierten Produktentwicklungsprozessen für das Förderproduktportfolio der Bank verankert. Vor Beginn eines Produktentwicklungsprozesses wird jede neue Produktidee auf ihre Vereinbarkeit mit den strategischen Nachhaltigkeitszielen der NRW.BANK geprüft, wobei während des Produktentwicklungsprozesses durch die standardmäßige Einbindung von Nachhaltigkeitsexperten der NRW.BANK eine Konformität mit der Nachhaltigkeitsstrategie der NRW.BANK sichergestellt wird. Soweit dies mit der primären Zielsetzung einer Produktidee vereinbar ist, werden zudem ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Produktausgestaltung berücksichtigt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ökologische Aspekte stets mitgedacht und somit Risiken für die Bank durch Investitionen in „Stranded Assets“[1] vermieden werden.

[1] Gabler Banklexikon: Definition: Unter „stranded assets” (dt. „gestrandete Vermögenswerte“) versteht man allgemein Vermögenswerte (z. B. Unternehmensanteile, Technische Anlagen oder (Rohstoff-)Vorräte), deren Ertragskraft oder Marktwert unerwartet drastisch sinkt, bis hin zu ihrer weitgehenden oder vollständigen Wertlosigkeit. Dies kann für ihre Eigentümer eine deutliche Wertberichtigung bzw. vorzeitige Abschreibung erforderlich machen oder sogar zu einer (Zahlungs-)Verpflichtung führen. Im Kontext von „Sustainable Finance“ hat der Begriff „stranded assets“ jüngst an Prominenz gewonnen. Dabei geht es v. a. um umwelt- bzw. klimabezogenen Faktoren, die Vermögensgegenstände in vergleichsweiser kurzer Zeit wertlos machen können und dadurch nicht nur zu einer Bedrohung für einzelne Unternehmen und Sektoren, sondern auch für deren Investoren sowie die Finanzmarktstabilität insgesamt werden können.

Soziale Aspekte im Fördergeschäft

Grundsätzlich gilt bereits, dass einschneidende Maßnahmen zur Erreichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele sozial verträglich gestaltet werden sollten, um auch im gesellschaftlichen Diskurs akzeptiert zu werden. In diesen tiefgreifenden Wandlungsprozess sollten alle Bevölkerungsgruppen eingebunden werden. Darüber hinaus nimmt auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklungen die Relevanz der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu. Die Berücksichtigung sozialer Aspekte – etwa die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die Förderung von Bildung und Gesundheit sowie der Schutz von Menschenrechten – ist daher ein zentrales Anliegen für die NRW.BANK selbst.

Daneben stellt die Stärkung der sozialen Nachhaltigkeit in Nordrhein-Westfalen – insbesondere im Hinblick auf die soziale Teilhabe – einen wesentlichen strategischen Fokus für die NRW.BANK dar. In der sozialen Dimension setzt sich die NRW.BANK dementsprechend für eine lebenswerte Gesellschaft mit gleichen Rechten und Chancen für alle Menschen in NRW ein, ohne die Ausgrenzung und Benachteiligung von Einzelnen.

Als Instrumente zur Stärkung der sozialen Nachhaltigkeit finden dabei insbesondere Zinsvergünstigungen und in einzelnen Angeboten Tilgungsnachlässe bei Förderkrediten, Risikoteilungen mit Hausbanken, die Bereitstellung von Eigen- und Mezzanine-Kapital sowie zukünftig voraussichtlich die Gewährung von Zuwendungen aus eigenen Mitteln für Initial- oder Begleitkosten im Zusammenhang mit banküblichen Finanzierungen Anwendung. Dabei ermöglicht die NRW.BANK einen diskriminierungsfreien Zugang zu Fördermitteln.

So engagiert sich die NRW.BANK unter anderem beim Ausbau eines nachfragegerechten, bezahlbaren und breit gefächerten generationengerechten Wohnungsangebots und eines attraktiven Wohnumfelds in sozial stabilen Quartieren.

Über ihre Angebote im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus trägt die NRW.BANK zur Schaffung bezahlbaren, qualitativ hochwertigen Wohnraums für einkommensschwächere Zielgruppen bei. Unter anderem soll dazu beigetragen werden, das Wohnungsangebot auch in Ballungsgebieten mit steigenden Mieten zu erhöhen. Hierbei findet auch die demografische Entwicklung Berücksichtigung, die neue Wohnangebote – auch in Verbindung mit Betreuungs- und Pflegeangeboten für ältere Menschen – erfordert. Finanziert werden die Schaffung und Modernisierung von sozialem Mietwohnraum sowie der Erwerb von Wohneigentum, um auch Haushalten unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (sogenannten Schwellenhaushalten) bedarfsgerecht einen Eigentumserwerb zu erleichtern. Die Förderung richtet sich zudem mit speziellen Angeboten an Menschen mit Behinderung sowie Studierende. Sie ist zwangsläufig immer mit der Einhaltung bestimmter sozialer Kriterien (im Besonderen Einkommensgrenzen) für Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer verbunden und führt somit hinsichtlich dieser Zielgruppen zu positiven Effekten in der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit. Insgesamt förderte die Bank im Jahr 2024 im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus 12.847 Wohneinheiten mit einem im Vorjahresvergleich nochmals gesteigerten Neuzusagevolumen.

Ergänzend zum öffentlich geförderten Wohnungsbau unterstützt die NRW.BANK über ihr Programm NRW.BANK.Wohneigentum Darlehen für den Bau und Kauf privat genutzten Wohneigentums mit einer sehr langen Zinsbindung. Eine Sozialkomponente wird bei diesem Angebot über die Kopplung der Antragsberechtigung an Einkommensgrenzen verwirklicht, die oberhalb der Grenzen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus liegen. Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Maßnahmen zum barrierefreien Umbau privat genutzter Gebäude unterstützt die NRW.BANK über das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung, das sie im Jahr 2024 um neue Verwendungszwecke erweiterte. Energetisch besonders anspruchsvolle Neubauten und Modernisierungsvorhaben fördert das Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen mit besonders zinsgünstigen Konditionen und flankiert hier das entsprechende Förderangebot des Bundes. Bis ins erste Quartal 2024 hinein wurden die Zinsvergünstigungen für dieses Angebot angesichts eines Förderstopps bei der KfW substanziell erhöht.

Ein weiteres wichtiges Engagement der NRW.BANK mit Blick auf den sozialen Aspekt der Nachhaltigkeit liegt in der Unterstützung von Kommunen in Nordrhein-Westfalen. So unterstützt sie die Kommunen insbesondere bei der Stärkung der sozialen Infrastruktur und der Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge.

Dies geschieht sowohl über standardisierte Förderprogramme als auch über maßgeschneiderte, individuelle Finanzierungslösungen. Letztere kommen dabei sowohl für Unternehmens- als auch für Projektfinanzierungen in Betracht. Im Geschäftsjahr 2024 setzte die NRW.BANK in den entsprechenden Angeboten zum Teil deutliche Erhöhungen der Zinsvergünstigungen um. Zudem optimierte sie die Programmstruktur im Bereich Infrastruktur.

Im kommunalen Bereich fördert die NRW.BANK zum Beispiel durch langfristige Finanzierungen mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren den Bau und die Modernisierung von Schulgebäuden durch kommunale Schulträger und kommunale Schulzweckverbände. Des Weiteren implementierte die NRW.BANK im Frühjahr 2022 ein besonders zinsgünstiges Förderkreditprogramm, damit Kommunen Wohnraum für Geflüchtete – insbesondere aus der Ukraine – schaffen können.

Die Mobilisierung privaten Kapitals spielt eine wichtige Rolle für den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die NRW.BANK fördert daher mit günstigen Konditionen die Investitionen von Unternehmen in soziale und öffentliche Infrastrukturprojekte. Zudem unterstützt die Bank unternehmerische Infrastrukturvorhaben über Konsortialfinanzierungen mit anderen Banken. Auch die Unterstützung des Landes NRW bei der Verbesserung der Klimabilanz von Universitäten und Unikliniken setzt die Bank fort.

Die NRW.BANK fördert die soziale Nachhaltigkeit auch durch das Öffnen insbesondere von Teilen der Förderprogramme der Wirtschaftsförderung für gemeinnützige Unternehmen bzw. gewerbliche Sozialunternehmen.

Die in den ESG-Fördervoraussetzungen aufgeführten Ausschlusskriterien umfassen auch soziale und Governance-Aspekte. Bei allen durch die NRW.BANK (mit-)finanzierten Vorhaben sind die Fördernehmenden verpflichtet, auch mindestens die im Investitionsland geltenden sozialrechtlichen Anforderungen und Standards einzuhalten. Ihre Ausschlusskriterien veröffentlicht die NRW.BANK transparent, evaluiert diese kontinuierlich und entwickelt sie weiter.