Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft, bzw. an Ihre örtliche IHK, wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört. Hier wird Ihnen das Verfahren erläutert und Sie erhalten Informationen über das Gutachterverfahren.
Sobald Sie alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, erfolgt bei Unternehmen, die einer Kammer bzw. berufsständische Körperschaft angehören, eine Prüfung der Unterlagen durch die Kammer bzw. Körperschaft, die ein Votum zum Antrag abgibt. Gehört Ihr Unternehmen keiner Kammer bzw. berufsständische Körperschaft an, benötigen Sie kein Votum.
Anschließend stellen Sie den Antrag elektronisch über das Antragsportal unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag
Falls die elektronische Antragstellung über den gewählten Browser nicht funktioniert, versuchen Sie bitte zunächst einen anderen Browser aus oder schicken den vollständigen Antrag auch mit der Post an die NRW.BANK, Förderprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster.
Ansprechpartner bei den Kammern und berufsständischen Körperschaften finden Sie hier.
Nähere detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.