Wettertief „Bernd“ hat im Juli in Nordrhein-Westfalen schwere Schäden angerichtet. Sind Sie auch betroffen? Dann holen Sie sich beim Land NRW und bei der NRW.BANK finanzielle Unterstützung, um die Unwetterschäden schnell zu beseitigen.

Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Aufbaufonds 2021 des Bundes und der Länder bereit. Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen können die Aufbauhilfen online für die Instandsetzung der Unwetterschäden beantragen. Bei der Vergabe unterstützt die NRW.BANK das Land Nordrhein-Westfalen, indem sie die Auszahlung der Förderung, sogenannte Billigkeitsleistungen, vornimmt. Zusätzlich ist sie für die Bewilligung der Anträge aus der gewerblichen Wirtschaft zuständig.

 

Unterstützung für Unternehmen

Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Unternehmen

  • Billigkeitsleistungen i.d.R. bis zu 80% der förderfähigen Kosten
  • Für gewerbliche Unternehmen
  • Finanziert Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind

Wie erhalte ich die Förderung aus dem Aufbaufonds?

Sie haben durch das Unwetter im Juli 2021 Schäden erlitten und möchten die Aufbauhilfe des Landes für Unternehmen nutzen? Wir zeigen Ihnen in einfachen Schritten, wie das Antragsverfahren funktioniert. Sie haben bis zum 30. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge zu stellen.

Ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie auch in unserem Leitfaden (PDF) und in unseren FAQ (PDF).

Fragen und Antworten

Unwettergeschädigte Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf können sich an die „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe für gewerbliche Unternehmen“ wenden, die NRW.BANK, NRW-Wirtschaftsministerium und Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eingerichtet haben.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an

hochwasser-nrw@nrwbank.de

Um schnell und effizient helfen zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
  • Finanzierungshöhe
  • Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
  • Wesentliche geplante Maßnahmen
  • Name der Hausbank

Die Finanzierung selbst wird über die jeweilige Hausbank des Unternehmens beantragt.

Unterstützung für Unternehmen aus dem wohnwirtschaftlichen Bereich

Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

  • Billigkeitsleistungen i.d.R. bis zu 80% der förderfähigen Kosten sowie Pauschalen für Hausrat
  • Für selbstnutzende Eigentümer, Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Finanziert Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind, und den Wiederaufbau

NRW.BANK.Gebäudesanierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden!
  • Für Privatpersonen
  • Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Indikative Zinssätze

Die Beantragung erfolgt über die regionalen Bezirksregierungen.

Anträge können unter https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login eingereicht werden.

Die NRW.BANK übernimmt die Auszahlung der Zuschussmittel, nachdem die Anträge bei der zuständigen Stelle geprüft und an die NRW.BANK weitergeleitet wurden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie www.nrwbank.de/unwetterhilfe-wohnen

Details zu den Zuschüssen finden Sie in den Richtlinien des Landes und den FAQ des MHKBG unter https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/wiederaufbaufonds-fuer-privathaushalte-und-unternehmen-der-wohnungswirtschaft-nach-der-hochwasserkatastrophe.

Unterstützung für private Wohneigentümer

Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

  • Billigkeitsleistungen i.d.R. bis zu 80% der förderfähigen Kosten sowie Pauschalen für Hausrat
  • Für selbstnutzende Eigentümer, Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Finanziert Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind, und den Wiederaufbau

NRW.BANK.Gebäudesanierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden!
  • Für Privatpersonen
  • Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Indikative Zinssätze

Die Beantragung erfolgt über die regionalen Bezirksregierungen.

Anträge können unter https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login eingereicht werden.

Die NRW.BANK übernimmt die Auszahlung der Zuschussmittel, nachdem die Anträge bei der zuständigen Stelle geprüft und an die NRW.BANK weitergeleitet wurden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-wohnen

Details zu den Zuschüssen finden Sie in den Richtlinien des Landes und den FAQ des MHKBG unter https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/wiederaufbaufonds-fuer-privathaushalte-und-unternehmen-der-wohnungswirtschaft-nach-der-hochwasserkatastrophe.

Die Antragstellung auf Förderung erfolgt über die Hausbank. Zur Nutzung der Programmerleichterungen müssen Fördernehmer ihrer Hausbank formlos nachweisen, dass es sich um unwetterbedingte Schäden handelt. Der Bankberater der Hausbank stellt gemeinsam mit dem Antragsteller dann alle Unterlagen zusammen und übermittelt sie anschließend an die NRW.BANK. Der Antrag wird schnellstmöglich, zumeist noch am selben Tag, geprüft und der Hausbank das Ergebnis mitgeteilt.

Unterstützung für Infrastrukturprojekte und Kommunen

Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen

  • Billigkeitsleistungen bis zu 100% der förderfähigen Kosten sowie Pauschalen für Vereinsinventar
  • Für Kommunen, kommunale Unternehmen, juristische Personen, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Aufgabenträger des ÖPNV, Krankenhäuser, Bildungs-, Sport- und sonstige Infrastruktureinrichtungen
  • Finanziert Beseitigung von Schäden sowie Einkommenseinbußen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind, und den Wiederaufbau

Die Beantragung der Zuschussmittel der Unwetterhilfe für die Kommunen bzw. Träger der öffentlichen Infrastruktur erfolgt über die regionalen Bezirksregierungen.

Anträge können unter https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login eingereicht werden.

Die NRW.BANK übernimmt die Auszahlung der Zuschussmittel, nachdem die Anträge bei der zuständigen Stelle geprüft und an die NRW.BANK weitergeleitet wurden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-infrastruktur.

Details zu den Zuschüssen finden Sie in den Richtlinien des Landes und den FAQ des MHKBG unter https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/wiederaufbaufonds-fuer-privathaushalte-und-unternehmen-der-wohnungswirtschaft-nach-der-hochwasserkatastrophewww.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen sowie https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/wiederaufbaufonds-fuer-die-infrastruktur-den-kommunen  und/oder in dem Leitfaden für die Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen.

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