Aktueller Hinweis

Die Frist für die Antragstellung ist am 30.06.2026 abgelaufen. Es ist keine weitere Antragstellung mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der freien Berufe
  • Selbstständige
  • private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur
  • Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), soweit diese nicht durch andere Förderbereiche dieser Richtlinie abgedeckt werden.

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.

Es werden Billigkeitsleistungen insbesondere für folgende Schäden und Kosten gewährt:

  • Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten
  • Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor dem Schadensereignis
  • Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis
  • Kosten für Gutachtenerstellung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Schäden und Einkommenseinbußen stehen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis von Juli 2021.
  • Sie weisen die Kosten durch Gutachten von einer oder von einem von einer nationalen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen nach.
  • Die Billigkeitsleistung darf nicht zu einer Überkompensation führen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Billigkeitsleistung
  • Förderumfang:
    • Sachschaden bzw. Einkommenseinbußen: bis zu 80%, in Härtefällen bis zu 100%
    • Gutachtenkosten:100%
  • Bagatellgrenze: 5.000 € je Betriebsstätte

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Service-Center 

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Weitere Förderangebote

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