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Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.

 

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Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr. 

 

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Fortführung Ihres bestehenden Wohnraums

Mit diesem Programm lässt sich die Bindung ihrer Immobilien verlängern und Sie profitieren weiterhin von günstigen Konditionen.

Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum

  • Günstige Förderkonditionen bei Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung
  • Für Eigentümer von geeigneten und geförderten Wohnraumbeständen
  • Fördert die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung bei gefördertem Mietwohnraum und Wohnraum für Auszubildende und Studierende
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen

Wissenswertes für Kunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank für unwirksam erklärt, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen mangels einer von Kundin oder Kunden angezeigten Ablehnung als erteilt annimmt (sog. Genehmigungsfiktion).

Wie viele andere Banken ist von dem Urteil auch die NRW.BANK betroffen, die u.a. in § 29 Abs. 1 und Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen der NRW.BANK für die Wohnraumförderung (AB-WRF) [PDF] sowie entsprechend in den Vorgängerbestimmungen einen allgemeinen Mechanismus zur Einführung von Änderungen an den für diesen Geschäftsbereich gültigen Geschäftsbedingungen mit den Kundinnen und Kunden vereinbart hatte.

Im Gegensatz zu dem von BGH entschiedenen Fall haben die Geschäftsbedingungen der Wohnraumförderung allerdings zu keinem Zeitpunkt Bestimmungen enthalten, die eine Zustimmung von Kundinnen und Kunden zu Änderungen von Entgelten oder von Gebühren für Bankleistungen als erteilt annehmen. Es sind somit in keinem Fall Entgelte oder Gebühren auf Grundlage einer fingierten Zustimmung erhoben worden. Ein Erstattungsanspruch auf Grundlage des oben genannten Urteils besteht daher nicht.

Die NRW.BANK hat inzwischen für Darlehensneuabschlüsse die Regelungen in § 29 AB-WRF den Erfordernissen des BGH-Urteils angepasst. Für die bereits abgeschlossenen Verträge wird die vom BGH für unwirksam gehaltene Änderungsregelung von der NRW.BANK nicht angewendet. Es gelten daher die mit den jeweiligen Kundinnen und Kunden der Wohnraumförderung zu Beginn der Vertragsbeziehung vereinbarten Geschäftsbedingungen.

Weitere Fragen oder Informationen zu den Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf Ihr Wohnraumförderdarlehen richten Sie bitte an WRF@nrwbank.de.

Welche Maßnahmen die Wohnraumförderung unterstützt

Profitieren Sie von der Wohnungsmarktbeobachtung!

NRW.BANK stellt Ihnen relevante Marktdaten zur Verfügung

Unsere Wohnungsmarktexperten beobachten im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen kontinuierlich die Entwicklung der Wohnungsmärkte. Die aufbereiteten Daten aus verschiedenen Quellen liefern Kommunen kostenlos ein umfassendes Bild des jeweiligen Wohnungsbauumfeldes in ihrer Region.

Jedes Jahr veröffentlichen wir den NRW.BANK.Wohnungsmarktbericht, in dem wir die aktuelle Marktlage sowie die Bedarfs- und Angebotsentwicklung in Nordrhein-Westfalen detailliert erläutern. In die Analyse fließen unter anderem Daten zur Bevölkerungsentwicklung sowie zum Haushaltseinkommen oder auch zur Bautätigkeit ein. Außerdem finden sich im jährlichen Wohnungsmarktbericht Daten und Fakten zu Kaufpreisen und zur Mietentwicklung.

Für alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen bietet die Wohnungsmarktbeobachtung des Landes entsprechende Wohnungsmarktprofile an. Diese enthalten ausgewählte Indikatoren aus den Themenfeldern Wohnungsbestand, Bautätigkeit, Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Soziales sowie Preise.

Darüber hinaus liefern wir verschiedene Studien und Ergebnisse eigener empirischer Untersuchungen, zum Beispiel aus Befragungen, die ebenfalls Hinweise zur Entwicklung der Wohnungsmärkte geben.

Diese Berichte kann jeder kostenlos abrufen. Wohnungsmarktprofile für kreisangehörige Kommunen können per E-Mail beim Team der Wohnungsmarktbeobachtung bestellt werden.

Um die Informationen fundiert interpretieren zu können, sollten sie mit Lokalkenntnissen verbunden werden. Deshalb helfen wir Kommunen, eine eigene Wohnungsmarktbeobachtung aufzubauen. Drei- bis viermal pro Jahr laden wir zum „Forum Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung“. Hier kommen die Kommunen regelmäßig zusammen, um sich auszutauschen und vorzustellen, wie sie die kommunale Wohnungsmarktbeobachtung betreiben und welche Strategien sie daraus ableiten. Und zu guter Letzt beraten wir zu Handlungskonzepten Wohnen.

Publikationen der Wohnungsmarktbeobachtung

Eine Karte von NRW in einem aufgeklappten Heft

Hier finden Sie fundierte Informationen und Beratung rund um die Wohnungsmarktentwicklung für Kommunen, Investoren und weitere Marktakteure.

Mehr zum Thema

Ihr Kontakt zur Wohnungsmarktbeobachtung

Weitere Finanz- und Beratungsprodukte

Hier finden Sie weitere Produkte rund um die Förderung des Wohnraums.

Mietwohnraumförderung - Erwerb von Bindungen - in Überarbeitung

  • Fördert den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen
  • Für Eigentümer von geeigneten Wohnraumbeständen
  • Zuschussprogramm für bestehende Wohnungen in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Gemeinden mit Mietniveau M4

Mietwohnraumförderung - Neuschaffung

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 25 oder 30 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Fördert die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen zwischen 30 - 50%

Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Modernisierung

  • Zinsgünstige Darlehen bis 110.000 € pro Wohnplatz mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% und fester Zinsbindung für bis zu 30 Jahre
  • Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohnheims für Auszubildende und Studierende sind und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen.
  • Fördert die Modernisierung von Wohnplätzen für Studierende sowie Auszubildende
  • Mit Tilgungsnachlässen in Höhe von bis zu 60% der Darlehen

Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Neuschaffung

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für bis zu 40 Jahre
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen von 35-50%

Weitere Förderthemen

Ausschnitt eines Dachbodens im Rohbauz, man sieht die Dämmung und ein Fenster.

Wohnraum modernisieren

Moderne Immobilien sind energieeffizient und barrierefrei – sanieren Sie mit der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes.

Wohnraum modernisieren
Sanierter Altbau-Gebäudekomplex mit strahlend roter Fassade, davor eine Straße, parkende Autos und einige Bäume

Wohnungsbestand nachhaltiger gestalten

Sie können mit der Wohnraumförderung des Landes energetische und gebäudetechnische Sanierungen nachhaltig umsetzen.

 

Wohnungsbestand
nachhaltiger gestalten
Der Niederfeldsee in Essen-Altendorf mit umliegender Parkanlage, mehreren Passanten und einem Wohnquartier

Quartiersentwicklung

Ein aufgewertetes Quartier steigert den Immobilienwert und die lokale Lebensqualität. Nutzen Sie die öffentliche Förderung!

Quartiersentwicklung
Zwei Busse in einer Werkshalle auf dem MVG-Betriebshof in Lüdenscheid

Kommunale Unternehmen

Ihr kommunales Unternehmen trägt zur lokalen Versorgungssicherheit bei – wir stehen mit öffentlichen Förderungen zur Seite.

Kommunale Unternehmen

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